Quelle: ZüriNews / Hintergründe zu Tötungsdelikt in Hombrechtikon bekannt / Beitrag vom März 2020
Vor dem Bundesgericht argumentierte der Mann, dass die zahlreichen Verletzungen durch mehrere Stürze aufgrund der Trunkenheit seiner Freundin entstanden seien und anschliessend durch die Wiederbelebungsversuche der Rettungskräfte. Das höchste Schweizer Gericht ist seinen Ausführungen in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil jedoch nicht gefolgt.
Aufgrund mehrerer Gutachten und Ergänzungen, mit denen zwei Institute für Rechtsmedizin beauftragt wurden, stellte bereits das Zürcher Obergericht fest, dass der Mann mit Fäusten und Tritten auf seine Partnerin losgegangen war.
Eindeutige Fremdeinwirkung
Auch wenn nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Bemühungen der Notärzte zu einigen Rippenbrüchen führten, deute das Ausmass der Verletzungen eindeutig auf eine Fremdeinwirkung hin.
Die Vorinstanz hielt es für völlig unrealistisch, dass das betrunkene Opfer mehrmals hinfiel und wieder aufstand und sich so schwere Verletzungen an beiden Seiten des Kopfes, im Gesicht, am gesamten Brustkorb sowie an den Extremitäten zufügte.
Frau verstarb trotz Reanimation
Das Bundesgericht folgt dieser Sichtweise. Es hat auch die Meinungen mehrerer Spezialisten berücksichtigt, darunter die des Gerichtsmediziners, der das noch lebende Opfer bei seiner Einlieferung ins Krankenhaus untersuchte.
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Die Tat ereignete sich am 3. März 2020 in Hombrechtikon. Am frühen Abend hatte der Verurteilte den Notruf in der Wohnung seiner Lebensgefährtin gewählt. Die Rettungssanitäter fanden die Frau stark alkoholisiert und mit zahlreichen Verletzungen vor. Sie wurde reanimiert und in ein Krankenhaus gebracht. Am nächsten Tag verstarb sie.
(sda/zor)