Quelle: ZüriNews / Nach Vorwürfen gegen Herzchirurgie-Chef: Unispital entlässt Whistleblower / Beitrag vom Mai 2020
Das Bezirksgericht Zürich hat den Ex-Chef der Herzchirurgie des Unispitals freigesprochen. Der Vorwurf der Urkundenfälschung sei nicht erstellt, sagte die Richterin am Freitag. Das Gericht folgte somit dem Antrag des Verteidigers. Dies geschah «schnell und klar», wie die Richterin ausführte. Ein Vorsatz könne dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden.
Fahrlässige Tötung
Die Beschreibung des Beschuldigten der damaligen Verhältnisse deckten sich mit der Aktenlage. Er habe keinen Vorteil aus den falschen Angaben gezogen, sagte die Richterin. «Im Gegenteil, sie versuchten unter erschwerten Bedingungen die Herzklinik dorthin zu führen, wo sie hingehört».
Kritik an der Untersuchungsführung konnte die Richterin teilweise nachvollziehen. Aber die Staatsanwaltschaft müsse solchen Hinwiesen nachgehen und diese untersuchen. Immerhin sei der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum gestanden.
Die Untersuchung führte die Staatsanwaltschaft die für schwere Gewaltverbrechen zuständig ist. 5000 Franken sprach das Gericht dem Beschuldigten für die Anwaltskosten zu. Weitere Genugtuungsansprüche wies es ab.
Bedingte Geldstrafe gefordert
Der Vorwurf gegen den 67-Jährigen lautete auf Urkundenfälschung im Amt. Im Operationsbericht soll er falsche Angaben zur Zeit und einem weiteren Operateur gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe und eine Busse für den ehemaligen Leiter der Herzchirurgie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.
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(sda/roa)