Fahrlässige Tierquälerei

Bauer wird von Zürcher Obergericht freigesprochen

· Online seit 12.10.2022, 12:56 Uhr
Ein Reh hatte sich in einem Weidezaun im Bezirk Andelfingen verfangen und musste getötet werden. Das Zürcher Obergericht hat den Verantwortlichen nun aber vom Vorwurf der fahrlässigen Tierquälerei freigesprochen.
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Der Weinbauer hatte den Zaun aufgestellt, um seine Beeren vor Wildtieren zu schützen. Die Staatsanwaltschaft hat ihm vorgeworfen, einen inkorrekten Zaun aufgestellt zu haben. Das sehen die Oberrichter, im Gegensatz zum Bezirksgericht Andelfingen, anders: Der Zaun war gesetzeskonform, wie aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil hervorgeht. Das erstinstanzliche Urteil, eine bedingte Geldstrafe von 5 mal 70 Franken, wird aufgehoben.

Zwar gebe es Empfehlungen von Behörden und Tierschutzorganisationen, solche Weidenetze nicht zu benutzen. Genau, weil sich Wildtiere darin verheddern können. Empfohlen werden etwa Elektrozäune. Doch eine Einzäunung von Beerenkulturen zum Schutz vor «Schädlingen» sei gesetzlich erlaubt, schreiben die Richter. Dem Mann werde von der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen, den gängigen Zaun nicht vorschriftsgemäss installiert zu haben.

Ein Vorfall vor 12 Jahren

Der Beschuldigte hat die Netze offenbar immer wieder als Schutz eingesetzt. Dabei habe sich gemäss Urteil bereits einmal ein Reh darin verfangen. Dieser Vorfall liege allerdings schon 12 Jahre zurück. Die geschaffene Gefahr halten die Richter darum nicht für besonders gross.

Der Weinbauer habe eine Abklärung zwischen Nutzen und Restrisiko gemacht. Also wie gross das Risiko ist, dass Wildtiere seine Beeren fressen und gleichzeitig welches Risiko für die Tiere besteht. Er habe einen korrekt installierten und unterhaltenen Zaun aufgestellt. Angesichts der wenigen Zwischenfälle könne man das Restrisiko als «verhältnismässig klein und sozialadäquat» qualifizieren.

Langes Verfahren

Das Urteil könnte noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Bemerkenswert ist, dass das Ereignis mit dem Reh schon sechs Jahre zurückliegt. Der Beschuldigte stand zweimal vor dem Bezirksgericht Andelfingen. Eine Beschwerde bezüglich des ersten Verfahrens wurde aber vom Obergericht gutgeheissen. Dies, weil er nicht ausreichend verteidigt worden war. Der Jurist, der ihn vertreten hatte, konnte kein Anwaltspatent vorweisen.

Mit dem Urteil des Obergerichts kehren sich auch die Verhältnisse bei den Kosten. Neu werden sämtliche Kosten, auch die der Untersuchung und des erstinstanzlichen Verfahrens, auf die Staatskasse genommen. Zusätzlich wird er für die Anwaltskosten entschädigt. Der Beschuldigte darf mit rund 20'000 Franken rechnen.

veröffentlicht: 12. Oktober 2022 12:56
aktualisiert: 12. Oktober 2022 12:56
Quelle: sda

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