Verwaltungsgericht Zürich

Autofahrer bestreitet gerast zu sein – sein Führerausweis ist trotzdem weg

· Online seit 28.02.2023, 16:50 Uhr
Einem Autofahrer kann der Führerausweis vorsorglich weggenommen werden, auch wenn dessen Raserfahrt nicht abschliessend bewiesen ist: Solange ernsthafte Zweifel an dessen Fahreignung bestehen, sei dies rechtens, hält das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich fest.
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Ein Lenker soll mit seinem Wagen im Mai 2022 im Kanton Graubünden im Ausserortsbereich statt mit den erlaubten 80 Kilometer pro Stunde gleich mit 160 Kilometer pro Stunde unterwegs gewesen sein. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich zog daraufhin im Juni dessen Führerausweis sofort solange vorsorglich ein, bis ein verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt.

Dagegen legte der Fahrer beim Verwaltungsgericht einen Rekurs ein. Es sei ja nicht einmal belegt, dass wirklich er hinter dem Steuer gesessen habe, machte er im Verfahren sinngemäss geltend, wie aus dem am Dienstag im Internet veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Sehr wahrscheinlich gefahren

Das Gericht verweist im Urteil darauf, dass die «Lenkereigenschaft» des Mannes als sehr wahrscheinlich gelte. So fand die Geschwindigkeitsmessung an einem Ort statt, der sich nicht unweit des normalen Aufenthaltsortes des Mannes befand.

Zudem hatte er gegenüber der Polizei auch schriftlich erklärt, in der Tat der Lenker des zu schnellen Fahrzeugs gewesen zu sein. Dass er nachträglich sagte, das Formular nicht richtig gelesen und verstanden zu haben, scheint dem Gericht nicht plausibel zu sein.

Es vermutet vielmehr, dass sich der Fahrer der Konsequenz seiner massiven Tempoüberschreitung bewusst geworden sei oder dass er erst zu einem späteren Zeitpunkt erfahren habe, dass der Lenker auf dem Polizeifoto gar nicht erkennbar sei.

Eine vorsorgliche Massnahme

Es gehe vorliegend lediglich um einen vorsorglichen Entzug des Führerausweises, hält das Verwaltungsgericht im Urteil fest. Für vorsorgliche Massnahmen brauche es keinen strikten Beweis.

Anhaltspunkte, die auf ein besonderes Risiko für andere Verkehrsteilnehmende hindeuten, wären für einen solchen Entzug ausreichend. Angesichts der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung seien ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des Mannes zu bejahen, heisst es im rechtskräftigen Urteil.

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(sda/oeb)

veröffentlicht: 28. Februar 2023 16:50
aktualisiert: 28. Februar 2023 16:50
Quelle: ZüriToday

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