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Auf Dealer eingestochen – Obergericht muss Kokainkonsum eines Täters bestimmen

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Auf Dealer eingestochen – Obergericht muss Kokainkonsum eines Täters bestimmen

· Online seit 15.02.2024, 12:03 Uhr
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen versuchter vorsätzlicher Tötung bestätigt. Ob es auch für einen Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz reicht, muss das Zürcher Obergericht jedoch erneut prüfen.
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Im konkreten Fall konsumierte der Beschwerdeführer mit einem Bekannten im März 2020 Alkohol und Kokain. Als keine Drogen mehr vorhanden waren, bestellte der Bekannte bei seinem Händler Kokain. Dieser brachte 58,7 Gramm Kokain mit einem Reinheitsgrad von 93 Prozent vorbei.

Es kam zu einem Wortwechsel, der damit endete, dass der Bekannte den Händler festhielt und der Beschwerdeführer zwei Stichbewegungen mit einem Messer gegen den Kopf und den Hals des Händlers ausführte. Die Verletzungen waren nicht lebensgefährlich, wie das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil schreibt. Dass es nicht schlimmer kam, sei jedoch allein dem Zufall zu verdanken.

Eigenkonsum offen gelassen

Die Rügen des Beschwerdeführers hinsichtlich der versuchten Tötung hat das Bundesgericht abgewiesen. Hingegen hat es dessen Beschwerde beim Schuldpunkt hinsichtlich des Betäubungsmittelgesetzes Recht gegeben. Eine Haaranalyse ergab, dass der Mann in den drei bis sechs Monaten vor dem Test viel bis sehr viel Kokain konsumiert hatte.

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Für den Tatabend führte das Zürcher Obergericht jedoch nicht aus, bei wie viel Gramm von der bestellten Menge Kokain es davon ausging, dass es für den Eigengebrauch des Beschwerdeführers war. Dies sei bei der Einordnung der Schwere der Widerhandlung zu berücksichtigen.

Das Obergericht verurteilte den Mann wegen der genannten und weiterer Delikte im Juni 2023 zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren. Die Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft von über 1200 Tagen wird davon abgezogen. Bei der erneuten Prüfung des Falles muss das Obergericht auch das Strafmass neu bestimmen.

(sda/osc)

veröffentlicht: 15. Februar 2024 12:03
aktualisiert: 15. Februar 2024 12:03
Quelle: ZüriToday

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