Treppensturz vorgetäuscht

20-Jähriger streicht 13'000 Franken Taggelder ungerechtfertigt ein

· Online seit 02.05.2022, 10:12 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat den jungen Mann wegen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Der Winterthurer ist aus einem anderen Prozess bekannt.
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Am 20. August 2018 liess sich ein damals 20-Jähriger KV-Lernender im Treppenhaus seines Arbeitsgebers – eines Spitals im Kanton Zürich – absichtlich fallen und blieb scheinbar verletzt liegen. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger».

Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland täuschte der Mann massive Schmerzen im Bereich des Rückens vor. Nach falschen Angaben gegenüber den gerufenen Rettungskräften und mehreren Besuchen bei Ärzten bezog der Beschuldigte Taggelder für knapp ein Jahr ein – total rund 13'000 Franken.

Mann aus An'Nur-Prozess bekannt

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren verurteilt. Er muss 4000 Franken Verfahrenskosten übernehmen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Der junge Mann ist bereits wegen anderer Vergehen bekannt: Er gehörte zur Gruppe der neun Beschuldigten, die 2018 und 2021 wegen Freiheitsberaubung vor Gericht standen.

Die Staatsanwaltschaft warf den Beschuldigten im «An’Nur-Prozess» vor, sie hätten im November 2016 einen 30- und einen 33-jährigen Nordafrikaner in der Winterthurer An’Nur-Moschee festgehalten, ihre Opfer angespuckt, geschlagen und mit dem Tod bedroht. Hintergründig war, dass Informationen an einen Journalisten weitergegeben wurden.

veröffentlicht: 2. Mai 2022 10:12
aktualisiert: 2. Mai 2022 10:12
Quelle: ZüriToday

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