Zürich
Kanton Zürich

13,5 Jahre Haft nach Tötung und Leichenschändung in Zürich

Bezirksgericht

13,5 Jahre Haft nach Tötung und Leichenschändung in Zürich

11.05.2022, 18:30 Uhr
· Online seit 11.05.2022, 18:19 Uhr
Der Mann, der im September 2016 in Zürich seine Untermieterin erwürgt und ihre Leiche geschändet hat, wird mit einer Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren bestraft. Auf die Anordnung einer Verwahrung verzichtete das Bezirksgericht Zürich am Mittwoch.
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Das Gericht sprach den Schweizer der vorsätzlichen Tötung und der Störung des Totenfriedens schuldig. Der Mutter und den drei Schwestern des Opfers sprach es Schadenersatz in der Höhe von insgesamt knapp 17'000 Franken zu, der Mutter zudem Genugtuung von 20'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.

Höhere Strafe gefordert

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und die Verwahrung des Beschuldigten gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Der Beschuldigte habe in Notwehr gehandelt, weil die Frau ihn angegriffen habe.

Zur Tat war es im September 2016 in Zürich gekommen. Der Beschuldigte und seine Untermieterin, eine IT-Spezialistin aus Paris, waren wieder einmal in Streit geraten. Die Frau nahm den Streit mit ihrem Handy auf – wie es der Beschuldigte selber zuvor schon mehrmals getan hatte. Er entriss ihr das Gerät, sie wollte es zurück. Der Mann nahm sie in den «Schwitzkasten» und drückte so lange zu, bis die Frau tot war.

Leiche ausgezogen und geschändet

Der Mann zog daraufhin die tote Mitbewohnerin aus, zerrte sie von der Küche in ihr Zimmer, legte sie aufs Bett und verging sich an ihr. Dann reinigte er ihren Körper, zog ihr einen Slip an und legte den Leichnam vor dem Bett auf den Boden.

Schliesslich drückte er der toten Frau den Griff eines Springseils in die Hand und drapierte das Seil über ihren Körper. So sollte der Eindruck entstehen, dass sie beim Springseilen einen Schwächeanfall erlitten habe.

Gericht stellte Verfahrensfehler fest

2018 erklärte das Bezirksgericht den Mann bezüglich Tötungsdelikt als schuldunfähig und ordnete eine stationäre Massnahme. Für die Leichenschändung kassierte er 22 Monate Freiheitsentzug. Das Zürcher Obergericht bestätigte das Urteil.

Das Bundesgericht stellte jedoch Verfahrensfehler fest. Der Fall ging zurück an die Staatsanwaltschaft und musste nun neu beurteilt werden. Das Gericht stufte den Mann diesmal als schuldfähig ein.

(sda/roa)

veröffentlicht: 11. Mai 2022 18:19
aktualisiert: 11. Mai 2022 18:30
Quelle: sda

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