Quelle: Ein Beitrag vom 19. Januar 2023 über Daniel Stricker. Cynthia Sieber / fm1Today / TVO
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen Strafbefehl vom März 2022 gegen Daniel Stricker aufgehoben. Das Statthalteramt hatte Stricker zu einer Busse von 800 Franken plus 550 Franken Gebühren verurteilt. Er soll gegen das in der Covid-Verordnung verankerte Kundgebungsverbots mit mehr als fünf Personen verstossen haben. Und einer polizeilichen Anweisung, die Kundgebung zu verlassen, nicht Folge geleistet haben.
Grosses Ansehen unter Massnahme-Kritikern
Der 52-jährige Ostschweizer berichtete auf seinem eigenen Online-Kanal «Stricker TV» über die Corona-Pandemie und machte dabei keinen Hehl aus seiner Abneigung gegen viele Corona-Massnahmen, die er für überzogen hielt.
In der Szene der Corona-Massnahmen-Kritiker geniesst er deshalb bis heute grosses Ansehen. Umgekehrt zog er als bekanntes Gesicht der Kritiker den Unmut vieler Massnahmen-Befürworter auf sich. Rund 40 Sympathisantinnen und Sympathisanten von Stricker verfolgten die Verhandlung am Dienstag.
«Als Journalist ist man nicht Teilnehmer einer Demo»
Der Beschuldigte machte vor Gericht geltend, er sei an der Kundgebung vom 23. Mai 2020 – wie auch an vielen weiteren ähnlichen Anlässen – als Journalist und nicht als Teilnehmer vor Ort gewesen. Er könne deshalb nicht dafür verurteilt werden. Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise an.
«Als Journalist ist man nicht Teilnehmer einer Demo und hat das Recht, darüber zu berichten, auch wenn man das kritisch, oder wie in diesem Fall, massnahmenkritisch tut», sagte der Einzelrichter. Dass Stricker mit seiner vorgefassten Meinung oft eher wie ein Aktivist als ein Journalist wirkte, machte ihn nach Ansicht des Gerichts nicht automatisch zum Demoteilnehmer.
Suche nach Aufmerksamkeit
Das Gericht stützte sein Urteil unter anderem auf einen Livestream von der Demo, den Stricker aufzeichnete. Darauf ist erkennbar, dass er weder Transparente oder ähnliches dabei hatte, und auch keine Parolen rief.
«Hätten Sie bereits vor dem Statthalteramt gesagt, dass Sie als Journalist dort waren, hätten Sie wahrscheinlich gar nie einen Strafbefehl erhalten», sagte der Richter zu Stricker. Es wirke deshalb so, als hätte er mit dem Gerichtsverfahren auch Aufmerksamkeit gesucht.
Indianerkluft und Steckenpferd vor Gericht
Auf jeden Fall für Aufmerksamkeit sorgte am Dienstagnachmittag Strickers Outfit. Er trabte im Indianerkostüm auf einem Steckenpferd vor Gericht an – «weil ich kulturelle Aneignung liebe», sagte er zur Begründung. Den Freispruch nahm Stricker mit Genugtuung zur Kenntnis. «Ich bin nun amtlich bestätigter Journalist», sagte er nach der Urteilsverkündung gegenüber anwesenden Journalisten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Statthalteramt kann es an das Zürcher Obergericht weiterziehen. Tut es das nicht, erhält der freigesprochene Massnahmenkritiker eine Entschädigung für 2000 Franken für seine Anwaltskosten.
(SDA/nib)
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