Zürich

Hobbyfischer fangen 2-Meter-Wels im Greifensee – Verurteilung wegen Tierquälerei

Verurteilung wegen Tierquälerei

Hobbyfischer fangen 2-Meter-Wels im Greifensee mit brutaler Methode

12.10.2023, 12:25 Uhr
· Online seit 20.09.2023, 14:28 Uhr
Zwei Hobbyfischer fingen im August 2022 einen 2,2 Meter langen Wels im Greifensee. Nun wurden sie der fahrlässigen Tierquälerei schuldig gesprochen. Das Protokoll einer brutalen Leidensgeschichte.
Anzeige

Den beiden Männer ging in dieser Augustnacht ein dicker Fisch ins Netz – beziehungsweise an die Angel. 2,2 Meter lang war der Wels, den sie aus dem Greifensee fischten. Dabei gingen sie äusserst brutal vor. Dies geht aus einem Strafbefehl hervor, welchen die «NZZ» einsehen konnte.

Nicht «tierrechtskonform»

Der 30- und 34-jährige Mann waren mit ihrem Boot unterwegs, als gegen 3.20 Uhr der Wels anbiss. Danach kämpften sie etwa eineinhalb Stunden mit dem Fisch. Im Anglerjargon ist dieser Kampf als «Drill» bekannt. Dabei sollte der Fisch unverletzt aus dem Wasser geholt werden. Die beiden Fischer schafften das jedoch nicht. Etwa um 5.09 Uhr konnten sie den Wels am Boot fixieren und den Widerhaken entfernen.

Sie banden den Wels am Boot fest und zogen ihn im Wasser mit. Laut dem Strafbefehl heisst dieser Vorgang «Hälterung». Dabei gingen sie weder «weidmannsgerecht» noch «tierrechtskonform» vor: Die beiden Männer zogen dem Wels ein Seil durch den Mund, was diesem Schmerzen und Schäden zufügte. Zwei Stunden und zehn Minuten schleppten sie den Fisch am Boot mit, bevor sie ihn einem Berufsfischer übergaben. Die Staatsanwältin sprach von «einer unnötigen mehrstündigen Tortur».

Selfie mit dem Wels

Die beiden Männer hatten gemäss dem Strafbefehl auch kein geeignetes Tötungsinstrument an Bord. Darunter würde ein Bolzenschussapparat, eine Axt oder ein Beil fallen. Aufgrund ihrer Erfahrung – die Männer gingen regelmässig fischen – hätten sie diese jedoch mitführen müssen. Ausserdem hätten sie das Tier betäuben sollen. In diesem Falle hätten sie den Wels wieder freilassen müssen – was sie nicht taten.

Die beiden Männer prahlten mit einem Selfie auf Social Media. Damit machten sie sich ein zweites Mal strafbar. Denn für das Foto gingen sie zwischenzeitlich mit dem Fisch an Land. Danach fuhren sie mit dem Boot wieder zurück auf den See. Somit banden sie dem Wels ein zweites Mal das Seil an den Kiemen an.

Die beiden Männer wurden der fahrlässigen Tierquälerei und der Übertretung des Tierschutzgesetzes schuldig gesprochen, wie die «NZZ» schreibt. Sie wurden zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 respektive 130 Franken verurteilt. Ausserdem erhielten sie eine Busse von 1200 beziehungsweise 500 Franken. Die Strafbefehle sind rechtskräftig.

(gin)

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 20. September 2023 14:28
aktualisiert: 12. Oktober 2023 12:25
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch