Quelle: Zürcher Kantonsrat will keinen Uferweg / Archivvideo vom 2. Oktober 2023
Gemäss nationaler Gesetzgebung sind Seeufer öffentlich. Im Klartext heisst das, dass das Ufer des Zürichsees der Bevölkerung gehört und nicht den Villenbewohnern, die dort ihre Böötli parkieren oder von der Stube direkt in den See spazieren können. Dass diese sich den direkten Seeanschluss nicht nehmen lassen wollen, verwundert kaum.
Wem gehört denn jetzt der See?
Eine Initiative könnte nun aber dafür sorgen, dass sie enteignet werden und ihnen ein Fussweg durch den Garten gebaut wird. Im Internet sorgt dieser Umstand für hitzige Diskussionen und gefüllte Kommentarspalten.
Einige schimpfen: «Irgendeine Verwaltung hat denen den Kauf des Grundstücks ermöglicht. Wenn das legal war, kann man denen das nicht einfach so wieder wegnehmen». Eine Antwort zu dieser Aussage folgt zügig: «Bitte informieren: Die Stadt hat ihr Anrecht auf einen Uferweg nie verkauft.» Und tatsächlich steht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch, dass an öffentlichem Gewässer kein Recht auf Privateigentum besteht.
Bei den Bauern juckt es niemanden
Ein anderer User argumentiert, dass das mit der Enteignung immer wieder passiere. Zum Beispiel bei Bauern. «Bei uns Bauern ist es auch normal, wenn eine Strasse oder so gebaut werden muss. Daher sollte es auch für einen Uferweg möglich sein», schreibt er.
Eine Userin pflichtet dem Landwirten bei: «Schon lustig, wenn ein Reicher, der sein Land ausschliesslich für sich selber nutzt, zu Gunsten der Öffentlichkeit enteignet werden soll, dann ist die Entrüstung gross. Wenn ein Bauer, der auf seinem Land Nahrungsmittel für die Schweizer Bevölkerung anbaut, zugunsten der Öffentlichkeit enteignet wird (was jedes Jahr x-fach passiert), regt sich kaum jemand auf. Finde den Fehler!»
Am Ende geht es um Geld
Für viele der Empörten hätte ein durchgehender Uferweg eine Wertverminderung derer zu Folge, die jetzt direkt von der Terrasse in den See watscheln können. «Ein Uferweg ist Enteignung und Wertverminderung. Wer bezahlt dafür?», fragt einer.
Andere reagieren damit, dass ihnen das egal sei und man sich, nur weil man Geld habe, nicht etwas aneignen könne, was der Öffentlichkeit gehöre: «Selber schuld!», schreibt ein User.
Einige bringen den Vorschlag, man könnte ja den See vor den Grundstücke aufschütten und da den Uferweg bauen. Dann müssten die Villenbesitzer nicht enteignet werden. «Dann wäre der direkte Seeanstoss ja aber trotzdem weg», wird sogleich gekontert.
Brückenweg und schwimmende Stege als Vorschlag
Ein User sieht noch einen anderen Aspekt und sieht die privatisierten Seezugänge auch positiv: «Zum Glück gibt es noch Privateigentümer am See. Überall wo alle Zugang haben, wird alles zugemüllt etc. Die Leute sind nicht mehr in der Lage, alles ordentlich zu hinterlassen», schimpft er.
Es gibt auch User, die nach Lösungen suchen, statt sich über die Pläne aufzuregen: «Man könnte ja den Uferweg über dem Wasser führen. Dann würde niemand enteignet.» Ein anderer schlägt vor, schwimmende Stege zu bauen, die versetzbar wären und damit die bereits öffentlich zugänglichen Wege zu verbinden.
Abstimmung im März 2024
Dass den dortigen Anwohnern Lebensqualität genommen werden würde und die Immobilien an Wert verlieren würde, ist den Leuten bewusst, scheint sie aber, angesichts der Kommentare, nicht zu stören: «Scheiss Bonzen, kaum bis gar keine steuern Zahlen, die Hälfte des Jahres nicht mal anwesend sein und sich danach aufführen wie ein Elefant im Porzellanladen», schreibt einer.
Pragmatischer sieht es dieser User: «Ganz ehrlich, wer will schon an den Zürichsee? Es gibt soviel schönere Seen und Orte in der Schweiz.» Wie das Ganze ausgehen wird, wird sich nach den Abstimmungen im März 2024 zeigen.
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