«Ich begreife nicht, wieso man wegen eines Stinkefingers so eine harte Strafe bekommt. Das verstehe ich einfach nicht», sagt die gut 60-jährige Frau am Telefon. Die Geschichte spielte sich in einem Tankstellenshop in der Region Winterthur ab, dies geht aus dem Strafbefehl hervor. Die Verurteilte erzählt im Gespräch mit ZüriToday ihre Version des Vorfalls.
«Dann habe ich den Mittelfinger gezeigt»
Demnach arbeitete sie an diesem Nachmittag im Februar 2022 in der Tankstelle und bediente Kunden an der Kasse. Auch ein Arbeitskollege habe zu diesem Zeitpunkt Kunden bedient. Als dieser dann unvermittelt und trotz wartender Kunden weglief, forderte die Frau den Kollegen auf, weiter einzukassieren. Dieser reagierte jedoch gemäss Erzählung der Beschuldigten nicht auf die Aufforderung. «Dann habe ich ihm den Mittelfinger gezeigt», erzählt die Tankstellenmitarbeiterin. Die Szene wurde von den Überwachungskameras der Tankstelle festgehalten. Die Staatsanwaltschaft wertete diese nach der Anzeige des Arbeitskollegen aus.
Busse und Geldstrafe
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte die Frau wegen Beschimpfung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 110 Franken, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Da die Strafe bedingt ausgesprochen wurde, muss diese erst im Wiederholungsfalle bezahlt werden. Bezahlen muss die Frau jedoch eine Busse von 300 Franken und die Verfahrensgebühren von 800 Franken. Total also 1100 Franken. «Das Geld reut mich sehr», sagt die Frau abschliessend.
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