Der Prozess gegen den Jamaicaner sollte im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft nach einer kurzen Befragung zum Urteil erhoben werden sollte. Voraussetzung für einen solch kurzen Prozess ist jedoch, dass der Beschuldigte geständig ist.
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Bei der Befragung gab der Geisterfahrer jedoch an, dass er gar nicht gewusst habe, dass er auf der falschen Seite der A3 fahre. Er habe Magenschmerzen gehabt und deswegen umkehren wollen. Dass die A3 und damit auch der Kerenzerberg-Tunnel eine richtungsgetrennte Autobahn sind, war ihm gemäss eigenen Aussagen nicht bewusst.
In der Anklage der Zürcher Staatsanwaltschaft steht jedoch, dass er «wissentlich und willentlich» elf Kilometer als Geisterfahrer unterwegs gewesen sei.