Zürich

Darf ich auf einem Parkplatz im Auto übernachten?

Frage an Zürich

Darf ich auf einem Parkplatz im Auto übernachten?

· Online seit 04.09.2022, 14:13 Uhr
Mit dem Auto unterwegs und bald fallen dir die Augen zu? Schnell auf einem Parkplatz halten und einfach schlafen, wäre schön. Ganz so einfach ist das nicht. Die Stadtpolizei Zürich erklärt, was toleriert wird - und was nicht.
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«Ist es in Zürich erlaubt, in einem Auto auf einem öffentlichen Parkplatz zu übernachten?» Das fragt ein Expat die Zürcher Community.

Die Antworten reichen von ausführlich-spekulativ bis zu sinnbefreit-lustig: «Wenn du nach 22 Uhr nicht mehr spülst, sollte es okay sein. Warte, was war die Frage?», schreibt jemand. Ein anderer denkt noch einen Schritt weiter: «Stell dir vor, du bist der Mann vom Güggeli-Truck und hättest eine Luftmatratze und auch gratis Güggeli!»

«Hört auf, mir zu schreiben»

Einer, der in Schweizerfranken denkt, schreibt: «Solange du für den Parkplatz bezahlst, sollte es kein Problem sein», und fügt noch an, dass es sicher einfachere Optionen gäbe, man solle ihm eine Direktnachricht schreiben. Kurz darauf korrigiert er seinen Eintrag: «Seltsame Nachrichten erhalten, schreibt mir nicht.»

«Niemanden interessiert es, solange du korrekt geparkt hast», meint ein User und wieder ein anderer denkt, dass es allerhöchstens eine Verwarnung geben würde.

Unklare Gesetzeslage

Geklärt, ob es denn jetzt erlaubt ist oder nicht, wird in dem Kommentarverlauf also nichts. Auch auf Anfrage bei der Polizei, scheint die Gesetzeslage nicht so klar zu sein.

Gegen eine Lenkpause und kurzes Augenzumachen sei sicher nichts einzuwenden, meint die Stadtpolizei Zürich auf Anfrage. Für parkierte Fahrzeuge gelte zudem die offizielle Parkregelung: Sind die Gebühren entrichtet, steht man innerhalb des Parkfelds, ist die Parkuhr eingestellt. «Falls diese Vorschriften bezüglich dem Parkieren nicht eingehalten werden, kann es eine Busse geben.»

Die Polizeiverordnung der Stadt Zürich erwähnt den normalen Personenwagen nicht explizit. Es muss also im Einzelfall beurteilt werden, ob es sich um ein Nickerchen oder ein «Campieren» handelt. Fällt man in die Kategorie «Camper», braucht man eine Bewilligung der Polizei.

Vorsicht nach dem Apéro

«Wenn man angetrunken auf dem Fahrersitz schläft, kann es problematisch werden», ergänzt die Stapo. Bei einer polizeilichen Kontrolle müsse klar ersichtlich sein, dass «nie die Absicht bestand, das Fahrzeug zu lenken.»

Das heisst: Am besten nicht auf dem Fahrersitz schlafen und den Schlüssel nicht ins Zündschloss stecken. Bei Keyless den Startknopf nicht betätigen.

(roa)

veröffentlicht: 4. September 2022 14:13
aktualisiert: 4. September 2022 14:13
Quelle: ZüriToday

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