Medis für herzkranke Frau

Bundesgericht kauft Zürcher Raser seine Ausrede nicht ab

13.09.2022, 12:15 Uhr
· Online seit 13.09.2022, 12:02 Uhr
Das Bundesgericht hat den Freispruch für einen Raser aus dem Kanton Zürich aufgehoben: Der Mann war mit dem Sportwagen seines Sohnes 200 Kilometer pro Stunde auf der Autobahn gefahren, weil seine Frau Medikamente benötigte.
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Als Grund für seine Raserfahrt gab der Mann an, dass seine Frau an einer Herzkrankheit leide. An diesem Tag habe sie Symptome verspürt, während sie mit dem Sportwagen des Sohnes unterwegs gewesen seien. Er habe ernsthaft befürchtet, sie könnte einen Infarkt haben.

Mann war Leistung des Autos «nicht gewohnt»

Er habe dann Gas gegeben, um so schnell wie möglich nach Hause zu kommen, damit sie ihre Medikamente nehmen könne. 200 Kilometer pro Stunde habe er auch gar nicht fahren wollen.

Er sei aber die Leistung dieses Sportwagens – fast 600 PS – nicht gewohnt. Das Auto beschleunige sehr stark, selbst wenn das Gaspedal nur kurz angetippt werde.

Das Winterthurer Bezirksgericht und auch das Zürcher Obergericht hatten ihm diese Begründung noch abgenommnen und ihn vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung freigesprochen. Das Bundesgericht hat diesen Freispruch nun aber aufgehoben, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht. Es schickt den Fall zur Neubeurteilung zurück ans Zürcher Obergericht.

Bei Blitzkasten gebremst

Denn als der Mann einen Blitzkasten sah, verlangsamte er plötzlich auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 120 Kilometer pro Stunde. Dies zeige, dass er die Situation doch nicht als so ernst angesehen habe, heisst es im Urteil. Für das Bundesgericht ist klar, dass der Beschuldigte eine unverhältnismässige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende geschaffen habe – und auch für seine Frau.

Gemäss Urteil wäre das Kantonsspital Winterthur zudem in nur elf Minuten zu erreichen gewesen, ganz ohne Geschwindigkeitsübertretung. Der Weg nach Hause war drei Mal so lang.

(sda/oeb)

veröffentlicht: 13. September 2022 12:02
aktualisiert: 13. September 2022 12:15
Quelle: sda

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