Bürgerliche Politiker aus Zürich fordern mehr Gleichberechtigung – bei Traktoren
Eigentlich heisst es für alle Autobesitzerinnen und Autobesitzer alle zwei Jahre: ab zum Abgastest. Dieser ist obligatorisch. Ausnahme bilden Personenwagen, welche mit einem anerkannten On-Board-Diagnosesystem (OBD) ausgestattet sind. Diese Regelung gilt seit Anfang 2013.
Genau das nehmen die Kantonsräte Urs Wegmann (SVP) und Martin Huber (FDP) aus Neftenbach zum Anlass, beim Zürcher Regierungsrat nachzufragen, weshalb eine solche Befreiung der periodischen Abgaskontrolle nicht auch für Traktoren gilt.
Euro-4-Norm und Abgasnorm Stufe V
Bei den neuen Traktoren gibt es keine Erleichterung bei der Abgaskontrolle. «Obschon auch deren Motoren auf höchstem technologischem Niveau sind», heisst es im Vorstoss. Auch diese müssten die geforderten Abgasnormen (aktuell Stufe V) erfüllen.
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Wie gestaltet sich die Abgaskontrolle bei den Traktoren?
Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich kontrolliert die Abgaswartung von Traktoren alle zwei Jahre – wenn sie über 30 Kilometer pro Stunde fahren. Traktor-Besitzerinnen mit Gefährten, die Tempo 30 nicht überschreiten dürfen, müssen nur alle vier Jahre zur Kontrolle ankarren. Dies teilt das Strassenverkehrsamt auf Anfrage von ZüriToday mit.
Diese Kontrolle sei obligatorisch, denn Traktoren unterlägen «in der Regel der periodischen Abgaswartungspflicht.» Die Abgaswerte der Autos würden hingegen nur dann kontrolliert, wenn sie nicht mit einem On-Board-Diagnosesystem (OBD) ausgerüstet sind, so das Strassenverkehrsamt.
«Fehlt bei neuen Traktoren ein On-Board-Diagnosesystem (OBD)?», wollen Wegmann und Huber deshalb vom Regierungsrat wissen.
Kanton soll sich beim Bund für Abschaffung einsetzen
Die beiden Kantonsräte fragen ausserdem, ob der Kanton Zürich diese bundesweite Bestimmung auf eigene Faust ändern könnte. Und wenn nicht, ob sich der Regierungsrat beim Bund dafür einsetzen würde, die Abgaskontrollen abzuschaffen.