Das Bezirksgericht Andelfingen ZH hatte den Schweizer im Juli 2021 der mehrfachen vorsätzlichen Gefährdung des Lebens, der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie mehrerer Verkehrsdelikte schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten.
Das Obergericht wird unter anderem zu klären haben, ob es sich tatsächlich um fahrlässige Tötung handelte, und nicht um Eventualvorsatz, wie die Anklage geltend machte. Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Fahrlässigkeit und einen Verzicht auf Bestrafung.
Das Bezirksgericht hatte bezweifelt, dass der junge Mann die schweren Folgen des Unfalls tatsächlich «billigend in Kauf» genommen habe, wie dies Voraussetzung für Eventualvorsatz ist. Es nahm zu Gunsten des Beschuldigten an, er habe darauf vertraut, dass die Lebensgefahr nicht eintreten würde.
Übermüdet und alkoholisiert am Steuer
Am 4. November 2017 war der damals 19-Jährige gegen 5 Uhr morgens übermüdet und alkoholisiert mit seinem Auto vom Ausgang in Zürich zurück nach Schaffhausen unterwegs. Mit ihm im Auto sassen ein Freund und zwei junge Frauen.
Auf der A4 kam das Auto hinter einen Sattelschlepper zu fahren, der mit Tempo 80 unterwegs war. Das war dem 19-jährigen gelernten Lastwagenchauffeur zu langsam. Da sich die Fahrzeuge aber auf einem einspurig geführten Abschnitt befanden, war Überholen nicht möglich.
Mit einem halsbrecherischen Manöver über einen Rastplatz versuchte der Beschuldigte dennoch, vor den Sattelschlepper zu kommen. Beim Wiedereinbiegen in die A4 touchierte er jedoch das Heck des Lasters, der gerade vor ihm durchfuhr. Das Auto schlingerte auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem korrekt entgegenkommenden Wagen.
Dessen Lenker, der Beschuldigte selbst und eine Mitfahrerin wurden mittelschwer verletzt. Die zweite Mitfahrerin erlitt schwere Verletzungen mit bleibenden Folgen. Der Kollege des Lenkers wurde so schwer verletzt, dass er wenige Tage später starb.
(sda)