Passiert ist es ZüriReporterin Annette (71) in einem Nachbarkanton nahe der Zürcher Grenze: Nach einem Abendessen mit Freunden war sie mit ihrem Partner auf dem Heimweg. Bei der Auffahrt auf die Autobahn wurde sie von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. Es sei eine Zufallskontrolle, habe ihr die Polizei gesagt. Sie sei nicht durch eine ungewöhnliche Fahrweise aufgefallen, erzählt Annette gegenüber ZüriToday.
Nach einer Kontrolle von Auto und Pneus kam die Fahrtüchtigkeit an die Reihe. Annette hatte beim Abendessen Wein getrunken, was sich auch an ihrem Atem verriet. Die Polizei forderte sie also zur Alkoholkontrolle auf. Diese blieb aber trotz mehrerer Versuche erfolglos.
Erfolglose Anläufe zum Atemtest
Annette leidet an einer chronischen Lungenerkrankung. Sie vermutet, dass sie deshalb nicht genug Luftdruck für den Test mit dem Kontrollgerät aufbauen konnte. Damit ein gültiges Resultat zustande kommt, müsse tiefe Atemluft während mindestens fünf Sekunden ausgeblasen werden, schreibt das Bundesamt für Strassen (Astra) auf seiner Website.
Rund eine halbe Stunde lang habe die Polizei versucht, den Atemtest durchzuführen, berichtet Annette. In der Zwischenzeit sei die Verkehrskontrolle zu Ende gegangen, die Beamten räumten bereits alles zusammen. Da ein Alkoholtest für Annette unausweichlich war, musste sie nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft in einem Polizeiauto zum Bluttest ins nächstgelegene Kantonsspital fahren. Ihr Partner, der die ganze Zeit im Auto sass, fuhr hinterher, nachdem er seinerseits einen Test abgeliefert hatte – der war negativ.
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Im Spital wurde schliesslich der Bluttest, eine Urinprobe sowie eine Befragung durchgeführt. Annette musste ihren Fahrausweis abgeben, bekam ihn aber einige Tage später vom Strassenverkehrsamt bis auf Weiteres zurück. Die ganze Prozedur hatte sich am Ende bis 3 Uhr morgens hingezogen. Das Ergebnis des Bluttests steht aktuell noch aus.
Kein Einzelfall
Den Polizistinnen und Polizisten, die an diesem Abend mit ihr zu tun hatten, stellt Annette ein gutes Zeugnis aus. Sie sei zwar bestimmt, aber stets höflich und korrekt behandelt worden, sagt sie. Sie wundert sich mehr darüber, dass für Menschen mit einer angeschlagenen Lunge nur die aufwändige Fahrt ins Spital zur Blutprobe übrig bleibt.
Annettes Erlebnis ist kein Einzelfall. Auch bei Kontrollen der Kantonspolizei Zürich kommt es immer wieder einmal vor, dass eine Person den Atemtest aus gesundheitlichen Gründen nicht durchführen kann, sagt Mediensprecher Florian Frei auf Anfrage. Eine Statistik dieser Fälle führe die Polizei aber nicht.
Das Bundesamt für Strassen nennt eine Reihe von Fällen, in denen die Atemmessung nicht möglich und deshalb eine Blutprobe nötig ist. Neben Atemwegserkrankungen ist das etwa der Fall, wenn Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum vorliegt, wenn der Lenkende versucht, das Resultat der Alkoholmessung zu beeinflussen, oder wenn die Person durch einen Unfall zu schwer verletzt ist.
Für das Verweigern einer Blutprobe drohen harte Strafen
Kann eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht richtig ins Röhrchen pusten, entscheide die Untersuchungsbehörde darüber, ob eine Blutentnahme angeordnet wird oder nicht, so Frei weiter. Ab dem 1. Januar 2024 könne die Polizei in so einem Fall die Blutentnahme selbst anordnen.
Auch falls jemand die Messung mit dem Atem-Testgerät verweigert, werde eine Blutprobe angeordnet, heisst es bei der Zürcher Kantonspolizei weiter. Wer immer noch nicht mitspielt, auf den kommt einiges zu. Die Verweigerung einer Blutprobe hat laut Astra eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sowie einen Ausweisentzug von mindestens drei Monaten zur Folge. Zudem könne aus wichtigen Gründen auch gegen den Willen der verdächtigen Person eine Blutprobe genommen werden.