Zürich

45-Jähriger schüttelt Baby zu Tode – nun kommt der Fall vors Obergericht

Nach Freispruch

45-Jähriger schüttelt Baby zu Tode – nun kommt der Fall vors Obergericht

· Online seit 21.09.2022, 13:51 Uhr
Vor drei Jahren schüttelte ein Vater seinen Achtmonatigen so stark, dass dieser tödliche Verletzungen erlitten hat. Das Bezirksgericht sprach den Vater damals frei. Die Staatsanwaltschaft zieht nun den Fall weiter.
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Vor dem Obergericht des Kantons Zürich muss sich heute Mittwoch ein 45-jähriger Mann verantworten. Ihm wird vorgeworfen, er habe im Sommer 2019 seinen achtmonatigen Sohn derart geschüttelt, dass dieser tödliche Verletzungen erlitten habe.

Das Bezirksgericht Hinwil ZH hatte den Schweizer im Juni 2021 freigesprochen. Es sei nicht zweifelsfrei bewiesen, dass der Mann seinen kleinen Sohn wiederholt misshandelt und schliesslich zu Tode geschüttelt habe. Für die rund anderthalb Jahre Untersuchungshaft sprach es dem Beschuldigten Genugtuung und Schadenersatz von insgesamt mehr als 220'000 Franken zu.

Vater alarmierte nicht den Notruf

Als die Mutter des Kindes damals von der Arbeit nach Hause kam, fand sie das Baby schwer verletzt und kreidebleich vor, wie es in der Anklageschrift heisst. Es habe gezuckt und die Augen verdreht. Die Mutter alarmierte umgehend den Notruf, was der Vater, der beim Kind war, nicht getan hatte.

Ein paar Tage später starb der Säugling im Kinderspital an einer Hirnblutung. Die Mediziner stellten zudem mehrere Rippenbrüche, eine Unterarmfraktur und weitere Verletzungen fest.

Staatsanwalt fordert zehn Jahre

Der Staatsanwalt wollte den Freispruch des Bezirksgerichts nicht akzeptieren und zog den Fall ans Obergericht weiter. Er hatte eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte gefordert. Die Erklärungen des Mannes, wie es zu den diversen Verletzungen gekommen war, stufte er als teilweise abstrus ein. Das Urteil sei nicht nachvollziehbar.

Die Verteidigung fordert erneut einen Freispruch. Sie wirft der Anklage nachlässige Ermittlungen vor. Viele Fragen seien unbeantwortet geblieben. So habe man beispielsweise nicht abgeklärt, ob die Tatsache, dass das Baby zu früh zur Welt gekommen war, einen Einfluss gehabt haben könnte.

(sda/roa)

veröffentlicht: 21. September 2022 13:51
aktualisiert: 21. September 2022 13:51
Quelle: ZüriToday

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