28-jährige Salt-Kundin braucht Erlaubnis des Vaters für Abo-Verlängerung
Eine Salt-Kundin hat kürzlich ihr Handy-Abo telefonisch verlängert. Sie hat dies in den Jahren zuvor jeweils online oder im Shop vor Ort gemacht. Nun wurde die 28-jährige Zürcherin am Telefon darauf hingewiesen, dass für die Vertragsverlängerung das Einverständnis ihres Vaters nötig sei. Die Kundin wundert sich. Sie ist ja schliesslich nicht minderjährig.
Inhaberwechsel erfolgt nicht automatisch
Eine Abo-Verlängerung bei Salt kann nur durch die Inhaberin oder den Inhaber des Vertrags erfolgen. Auf Anfrage von ZüriToday erklärt Salt, dass es keine Rolle spielt, dass die Nutzerin nun nicht mehr minderjährig ist. «Der gesetzliche Inhaber des Abonnements ist aufgrund der Historie eine andere Person», sagt Sprecherin Viola Lebel. Weil die Kundin als Mädchen das Abo mit dem Vater als Inhaber abschloss, ist der Vater immer noch der Einzige, der berechtigt ist, das Abo zu verlängern.
Die Zürcherin erzählt, dass sie früher online und im Shop das Abo problemlos selbständig verlängert hat. Gemäss Salt sollte dies eigentlich nicht möglich sein. «Die Bedingungen zur Abo-Verlängerung sind Online, im Shop und per Telefon dieselben.»
50 Franken für die Abgabe eines Papiers
Um den Inhaber zu wechseln, müssen Vater und Tochter nun gemeinsam ein Formular ausfüllen, das den verwirrenden Titel «Übertragung einer Handynummer (Privat zu Privat)» trägt. Dieses muss dann in den Salt Store gebracht werden.
Was die 28-jährige Zürcherin besonders nervt: Für den Inhaberwechsel muss man noch extra 49.95 Franken bezahlen. Lebel erklärt: «Die Unterschriften und Ausweisdokumente werden verifiziert und die Bonität geprüft.»
Bei der Konkurrenz läuft der Inhaberwechsel ähnlich ab – und kostet ebenfalls. Ein «Halterwechsel», wie der Vorgang bei Sunrise genannt wird, kostet dort 40 Franken. Bei Yallo 50 Franken. Wingo und Swisscom sind diesbezüglich kundenfreundlicher aufgestellt: Der Wechsel ist kostenlos.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir jetzt die Today-App: