Zürich

20 bis 40 Franken Tageslohn – Bulgare beutet über 60 Frauen aus

Urdorf

20 bis 40 Franken Tageslohn – Bulgare beutet über 60 Frauen aus

· Online seit 25.01.2024, 15:18 Uhr
Vor dem Bezirksgericht in Dietikon musste sich ein Bulgare verantworten, da er in über 60 Fällen Frauen ausgenutzt hatte. Er war verantwortlich, dafür, die Frauen anzuwerben. Er einigte sich im Vorfeld mit Staatsanwaltschaft auf eine Strafe.
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Ein Clubbetreiber aus Urdorf muss sich vor dem Bezirksgericht verantworten. Er soll in über 60 Fällen Frauen aus Südosteuropa ausgebeutet haben, wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet. Die Frauen sollen in einem Nachtclub an der Bar, als Tänzerinnen oder als Sängerinnen eingesetzt worden sein. Die nötigen Bewilligungen dafür hatten die Frauen jedoch nicht.

Der Angeklagte, der sich jetzt vor dem Gericht verantworten musste, ist ein Mitglied von einer der beiden Betreibergruppen des Clubs. Gegen weitere Mitglieder der Betreibergruppe sind separate Verfahren im Gange. Der Beschuldigte reiste offenbar direkt aus Bulgarien an. Ihm wird qualifizierte Förderung der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung sowie qualifizierte Förderung des rechtswidrigen Aufenthaltes gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz vorgeworfen.

Frauen erhielten 20 bis 40 Franken Tageslohn

Laut der Staatsanwaltschaft war der Bulgare innerhalb der Gruppe für die Rekrutierung neuer Frauen zuständig. Dafür soll er jeweils eine Provision erhalten haben. Zudem sei er auch der Chauffeur der Frauen gewesen und habe weitere Aufgaben erledigt. So habe er die Frauen im Club überwacht und ihnen Anweisungen erteilt.

Die Frauen erhielten für ihre Arbeit 20 bis 40 Franken im Tag respektive 1000 Franken im Monat. Zudem gab es pro verkauftes Getränk einen Jeton im Wert von drei Franken. Wie die Staatsanwaltschaft ausführte, konnten dadurch bei vier illegal angestellten Frauen mindestens 56'976 Franken im Jahr eingespart werden.

Staatsanwaltschaft und Angeklagter einigten sich

In einem abgekürzten Verfahren einigten sich der Angeklagt und die Staatsanwaltschaft auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, von denen 222 Tage durch die Untersuchungshaft bereits verbüsst sind. Zudem kommt noch eine Landesverweisung für die Dauer von fünf Jahren dazu. Der Landesverweis gilt nur für die Schweiz und nicht für den ganzen Schengen-Raum. Das Bezirksgericht folgte dem Vorschlag.

(zor)

veröffentlicht: 25. Januar 2024 15:18
aktualisiert: 25. Januar 2024 15:18
Quelle: ZüriToday

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