Seit Montag ist für die Schweizer Bevölkerung der zweiten Booster gratis zugänglich. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt die vierte Impfung allen ab 18 Jahren. Besonders Menschen, die über 65 Jahre alt sind oder Vorerkrankungen haben, wird die Auffrischung empfohlen. Dennoch hält sich das Interesse schweizweit in Grenzen.
Vor allem auch, weil diese für Auslandsreisen nicht mehr unbedingt vonnöten ist. Das europäische Umland und rund ums Mittelmeer braucht es keinen Impfnachweis mehr. Wenige verlangen allerdings von Ungeimpften bei der Einreise noch einen negativen PCR-Test, wie beispielsweise Tunesien oder Algerien.
Welche Impfungen brauche ich?
Bei Überseereisen gibt es jedoch Länder, die nur vollständig Geimpfte einreisen lassen. Wer gilt aber aktuell als vollständig geimpft? Braucht es dafür den zweiten Booster oder reicht die Grundimmunisierung, auch wenn diese schon 270 Tage zurückliegt?
Die USA verlangen von Nicht-US-Amerikanerinnen und -Amerikanern bei Einreise weiterhin eine vollständige Impfung. Gleiches gilt auch für China, Singapur und die Philippinen. Auch für südamerikanische Länder wie Kolumbien, Peru oder Chile braucht es nach wie vor eine vollständige Impfung. Kanada und Japan hingegen haben kürzlich ihre Vorschriften geändert und die Impfpflicht bei der Einreise abgeschafft.
Das bedeutet, in den Ländern, in denen eine Impfung weiterhin bei Einreise vorgeschrieben ist, reicht nach aktuellen Vorschriften die Grundimmunisierung. Auch, wenn diese bereits mehr als 270 Tage zurückliegt. Demnach sei also ein weiterer Booster für die Einreise nicht nötig, schreibt «blick.ch».
Lokale Einschränkungen beachten
Die Lage ist allerdings in Hinblick auf den Herbst und kommenden Winter äusserst instabil. Zudem kann sich diese auch schnell ändern. Daher verlangen immer mehr Länder einen Versicherungsnachweis mit Auslandsdeckung. So soll sichergestellt werden, dass Touristen im Falle einer Erkrankung nicht das lokale Gesundheitssystem belasten.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, bei den jeweiligen Reisezielen die lokalen Massnahmen zu beachten. So gelten unter anderem in Italien und Deutschland noch eine Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch bei Verdacht einer Ansteckung kann weiterhin Quarantäne angeordnet werden.
(sib)