Teurer Trick

Zürcher will Parkhaus überlisten – jetzt muss er blechen

· Online seit 09.05.2023, 07:27 Uhr
Ticket ziehen, Auto abstellen, später das Ticket bezahlen und wieder losfahren. So ist das Parkieren in Parkhäusern geregelt. Was aber, wenn das Ticket plötzlich weg ist? Ein Zürcher versuchte einen Trick – und wird jetzt zur Kasse gebeten.
Anzeige

Ein 25-jähriger Zürcher wollte im Dezember vergangenen Jahres in den frühen Morgenstunden aus einem Badener Parkhaus fahren. Weil er merkte, dass er sein Parkticket verloren hatte, kam ihm eine Idee.

Barriere konnte sich nicht mehr senken

Statt den Verlust zu melden und den Pauschalbetrag von 40 Franken zu bezahlen, fuhr er dem Auto vorne so nahe auf, dass er mit diesem durch die Schranke fuhr, als sich die Barriere für das erste Fahrzeug öffnete.

Die Aktion wird für den Zürcher Fahrzeugaufbereiter nun teuer. Mit seiner Aktion löste er den sogenannten «Nachfahralarm des Parküberwachungssystems» aus. So heisst es in einem Strafbefehl, der vor Kurzem rechtskräftig wurde.

Strafe kostet über zehnmal mehr

Statt die 40 Franken für den Ticketverlust wird er zur Zahlung von insgesamt 423 Franken verdonnert. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn wegen geringfügigen Erschleichens einer Leistung, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Die Kosten setzen sich aus 100 Franken Busse, 300 Franken Strafbefehlsgebühren und anderen Auslagen von 23 Franken zusammen. Für diesen Betrag hätte er sein Auto wesentlich länger im besagten Parkhaus abstellen können.

Hast du auch schon beim Parkieren geschummelt?

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

(roa)

veröffentlicht: 9. Mai 2023 07:27
aktualisiert: 9. Mai 2023 07:27
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch