Kanton Zug

«Zimmer für Wohnsitzbestätigung»: Kurioses Inserat verdutzt

· Online seit 28.02.2023, 05:47 Uhr
Im Kanton Zug kursieren dubiose Wohnungsinserate. In diesen wird den Mietern versprochen, dass sie eine Wohnsitzbestätigung erhalten, wenn sie Miete zahlen. In der Liegenschaft wohnen ist jedoch nicht vorgesehen. Doch wie sieht die Rechtslage aus?
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Wenn man auf Immoscout24 nach einer Wohnung im Kanton Zug sucht, stösst man auf ein kurioses Inserat. Keine Fotos, nur eine Preisangabe und in der Beschreibung steht «Für Wohnsitzbestätigung. Übernachtung max. 0-1 Nacht/Woche. Keine Postweiterleitung.»

Rückschliessen lässt sich diese Beschreibung auf den steuergünstigen Kanton Zug. Durch die Wohnsitzbestätigung in Zug würde man weniger Steuern zahlen, obwohl man eigentlich in einem anderen Kanton mit höheren Steuern wohnhaft ist.

Zimmer inklusive Aufenthaltsbewilligung

Ein ähnliches Inserat lässt sich auf Homegate finden: 16 Quadratmeter grosses Studio für 1745 Franken. «Renting this studio entitles ONE person to a residence permit with Migrationsamt but you can also domicile a company here. As the cooking facilities are limited and there is no washing machine this is only suitable for someone who is not in Zug a lot», heisst es im Beschrieb.

Solche Leistungen gehören nicht zum Mietvertrag

Bei der Zuger Volkswirtschaftsdirektion sorgen solche Inserate für Stirnrunzeln, wie «zentralplus» berichtet. Auf Anfrage von zentralplus sagt Silvia Thalmann-Gut: «Im Mietrecht geht es um einen Vertrag zwischen Vermieter und Mieter: Überlassen einer Wohnung/eines Geschäftsraumes gegen Entgelt. Die hier – zumindest unterschwellig – in Aussicht gestellten Leistungen gehören nicht zum Mietvertrag.»

Das Versprechen einer Wohnsitzbescheinigung oder einer Aufenthaltsbewilligung sei ein Versprechen, das der Vermieter überhaupt nicht zusichern könne; «denn über eine Aufenthaltsbewilligung entscheidet schliesslich das Amt für Migration». Und weiter: «Mit dem Inserat erweckt der Vermieter somit den Eindruck, etwas zu versprechen, was er nicht halten kann. Ob dies strafrechtlich zu verfolgen ist, muss die Staatanwaltschaft beurteilen.»

Ist das nicht illegal?

Ein Zimmer für 800 Franken anzubieten, ohne dass dieses bewohnt werden soll, sei zulässig meint Fabian Gloor, Rechtsberater des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz. «So weit ich weiss, ist es zulässig, dass die Parteien eine Einschränkung des üblichen Gebrauchs vereinbaren. Diese muss jedoch sehr explizit Gegenstand der Verhandlung sein und klar im Vertrag an offensichtlicher Stelle formuliert werden», meint der Rechtsberater gegenüber zentralplus.

veröffentlicht: 28. Februar 2023 05:47
aktualisiert: 28. Februar 2023 05:47
Quelle: PilatusToday

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