Schweiz

Vogelschutz: Wer die Vögel beim brüten stört, muss mit Bussen rechnen

Vogelschutz

Wer Vögel beim Brüten stört, muss mit Bussen rechnen

26.02.2022, 23:17 Uhr
· Online seit 26.02.2022, 16:32 Uhr
Hobbygärtner und Grundstückbesitzer dürfen ihre Hecken nur in den Wintermonaten stark schneiden, so steht es im Naturschutzgesetz. Das Heckenschneiden im Frühling und Sommer schadet den Tieren und zieht bei Nichtbeachtung hohe Bussen mit sich.
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Doch Vorsicht: Nicht zu jeder Jahreszeit ist erlaubt, die Hecken zu schneiden. Während der Brutzeit einheimischer Vögel darf kein Radikalschnitt erfolgen. Diese Regelung zur Heckenpflege ist im Schweizer Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verankert. Das bedeutet: Zwischen dem 1. März und dem 30. September sollst du keine Hecke schneiden.

Ab März steige nämlich die Wahrscheinlichkeit, dass Heckenvögel ihr Brutgeschäft beginnen und durch die Heckenpflegearbeiten gestört werden. «Daher ergibt die Faustregel durchaus Sinn, die planbare Heckenpflege bis März abzuschliessen», berichtet Mathias Viliger von BirdLife Zürich. Pflegeschnitte seien grundsätzlich weiterhin erlaubt. «Aber je früher, umso besser. Allerdings soll der zu beschneidende Bereich vorab auf Nester und Höhlen untersucht werden.»

Fahrlässigkeit wird bestraft

Dichte und schlecht einsehbare Hecken seien ein Indiz dafür, dass sich dort Nester und Jungvögel aufhalten können. «Daher vorab auf Sicht prüfen, ob Nester oder Nistmaterial bereits vorhanden ist. Allenfalls darauf achten, ob Vögel immer wieder dieselbe Stelle einer Hecke anfliegen. Die Chance, dass sich da ein Nest befindet, ist dann relativ hoch», sagt Viliger.

Wenn eine Hecke gut einsehbar ist, dann werden auch Nester besser entdeckt. Sollte dennoch beim Stutzen Vögel verletzt werden, «umgehend den Tierrettungsdienst verständigen», mahnt Viliger. Wer allerdings eine Brut stört und wusste, dass der Zeitpunkt eher suboptimal ist, muss mit einer Busse rechnen. In besonders schweren Fällen kann auch eine zusätzliche Geldstrafe oder sogar bis zu einem Jahr Gefängnis drohen.

Nicht alle Sträucher müssen geschnitten werden

Allerdings gibt es auch Pflanzen und Sträucher, die entweder erst im Spätwinter oder im Vorfrühling – wenn überhaupt – gestutzt werden müssen. Dazu gehören beerentragende Sträucher, wie Holunder, Weiss-, Schwarz- und Kreuzdorn, Vogelbeere oder Schneeball, Heckenrose und Stechpalme. Diese Pflanzen dienen den Vögel als Nahrung.

veröffentlicht: 26. Februar 2022 16:32
aktualisiert: 26. Februar 2022 23:17
Quelle: ZüriToday

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