Chur

Wegen 8 km/h zu viel musste eine Frau fast ins Gefängnis

· Online seit 18.03.2024, 05:45 Uhr
Eine simple Geschwindigkeitsüberschreitung in Chur hatte für ein deutsches Ehepaar ein nervenaufreibendes Nachspiel. Am Schluss landete die vermeintliche Lenkerin fast im Gefängnis.
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Das Auto des Ehepaars Hipp wurde im Mai 2022 in der Nähe von Chur geblitzt – mit 93 statt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde. Auch nach Abzug der Toleranzmarge waren dies 8 Stundenkilometer zu viel. 60 Franken Busse sollten dafür bezahlt werden, wie die «Schwäbische» berichtet. 

Busse ohne Bild

Doch Hannelore und Roland Hipp bezahlten den an Hannelore Hipp gerichteten Strafzettel nicht. Dies, weil auf der Busse kein Blitzerfoto ersichtlich war – und sie nicht zuordnen konnten, wer denn tatsächlich gefahren war. Gemäss den Baden-Württembergern hätte es auch ein befreundetes Paar sein können.

Das Nichtbegleichen der Rechnung hatte gemäss der Zeitung folgenschwere Konsequenzen: Die Rentnerin bekam Mahnungen, die Akten wurden an die Staatsanwaltschaft Graubünden weitergeleitet, es wurde ein Strafverfahren inklusive Verhandlung vor dem Regionalgericht eingeleitet.

Roland Hipp erhob im Namen seiner Frau Einspruch. Ein Jahr nach dem Blitzer-Vorfall erhielt er das Foto zugestellt. Laut Regionalgericht war darauf «eindeutig eine Frau» zu sehen – Hipps selber konnten allerdings einen Bart erkennen.

«Ich hatte wirklich Angst»

Hannelore Hipp wurde schuldig gesprochen und musste die Gerichtskosten von rund 3000 Franken plus die Busse inklusive Mahnungen von 720 Franken bezahlen. Wahlweise hätte sie letztere Kosten auch mit einer eintägigen Haftstrafe absitzen können. «Für mich war das nicht lustig, zwischendurch hatte ich wirklich Angst», sagt die Deutsche gegenüber «Schwäbische».

Roland Hipp gab indes nicht auf und legte Berufung ein. Es könne nicht sein, dass seine Frau verurteilt werde, wenn sie doch eindeutig nicht am Steuer gesessen sei.

Am Ende landete der Fall beim Bündner Kantonsgericht, das Hannelore Hipp im Dezember 2023 freisprach und das Verfahren einstellte. Das Regionalgericht habe falsch gehandelt, indem es automatisch von Hannelore Hipps Schuld ausgegangen sei. Hipps waren erleichtert.

Am Ende bleibt die Schadenfreude

Offen bleibt, wer denn nun tatsächlich den Wagen fuhr. Darum gehe es auch gar nicht, so Roland Hipp. Er lasse nicht alles mit sich machen. Und er freut sich darüber, dass der Kanton Graubünden nun die Gesamtkosten von über 6000 Franken begleichen muss.

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(red.)

veröffentlicht: 18. März 2024 05:45
aktualisiert: 18. März 2024 05:45
Quelle: FM1Today

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