Fragen und Antworten

Wann muss die Post bei der Päckli-Zustellung klingeln? Das musst du wissen

· Online seit 18.02.2024, 07:35 Uhr
Jeder kennt es: Man hat etwas bestellt und ist dann nicht zu Hause, wenn es angeliefert wird. Manchmal liegt das Paket dann im Milchkasten, andere Male vor der Haustür und gelegentlich findet man einen Abholschein im Briefkasten. In welchen Fällen was passiert, erfährst du hier.
Linda Hans
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Immer mehr Pakete werden in der Schweiz versendet und empfangen. Oftmals sind die Empfängerinnen und Empfänger am Zustelltermin aber nicht zu Hause. Bei kleinen Paketen ist das kein Problem, die Pöstlerin oder der Pöstler legt die Sendung einfach in den Briefkasten. Sobald es aber nicht mehr in den Milchkasten passt, wird die Sache komplizierter.

Wann müssen Postboten bei der Zustellung klingeln?

Grundsätzlich müssen Pöstlerinnen und Pöstler nur klingeln, wenn das Paket keinen Platz im Milchkasten hat oder wenn besondere Dienstleistungen gewählt wurden. Mit besonderen Dienstleistungen sind beispielsweise eingeschriebene Sendungen gemeint oder durch die Empfängerin oder den Empfänger gewünschte persönliche Übergaben sowie Sendungen, bei welchen die Post den Behälter gleich wieder mitnimmt.

Was passiert, wenn das Paket nicht in den Milchkasten passt und ich nicht zu Hause bin?

Wenn niemand zu Hause ist, können grössere Pakete bei einer Nachbarin oder einem Nachbar im gleichen Wohn- oder Geschäftshaus abgegeben werden. Der rechtmässige Empfänger erhält dann eine Mitteilung im Briefkasten. Diese Mitteilung informiert darüber, welchem Nachbarn das Paket übergeben wurde. Alternativ können Pöstlerinnen das Paket auch an einem wettergeschützten und sicheren Ort rund ums Haus deponieren.

Wenn es keinen passenden Ort zur Deponierung gibt und keine Nachbarn zu Hause sind, dann wird vom Pöstler ein Abholschein hinterlassen. Mit diesem Abholschein kann der Empfänger sein Paket dann ab dem Folgetag in der nächstgelegenen Filiale oder dem nächstgelegenen «MyPost24»-Automaten abholen.

Was muss ich tun, dass mein Paket nicht bei einem Nachbarn abgegeben wird?

Kundinnen und Kunden können die Post mit einem entsprechenden Formular anweisen, dass Pakete nicht bei Nachbarn oder nur bei einem bestimmten Nachbarn abgegeben werden dürfen. Dieses Formular kann beim Kundendienst der Post oder direkt beim Pöstler bestellt werden.

Ausserdem kann beim Post-Onlinedienst «Meine Sendungen» ein bezugsberechtigter Nachbar definiert werden. Als bezugsberechtigte Nachbarn gelten nur Personen, welche in der gleichen Liegenschaft oder auf dem angrenzenden Grundstück in derselben Strasse wohnen.

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Was muss ich tun, damit mein Paket nicht deponiert wird?

Wenn Empfänger keine Deponierung wünschen, kann dies entweder direkt der Pöstlerin mitgeteilt werden oder man kann dies in einer Postfiliale melden sowie beim Kundendienst der Post. Es kann aber via Post-App oder auf dem Postportal auch ein Wunsch-Deponierungsort festgelegt werden.

Wer haftet, wenn ein Paket entwendet wird?

Wenn das Paket korrekt durch die Post zugestellt wurde, dann geht die Haftung auf den Kunden über. Wenn der Postbote die Sendung nicht korrekt zugestellt hat, also beispielweise ein Paket ohne Bewilligung vor der Türe abgelegt hat, weil es zu gross war für den Milchkasten, dann haftet die Post für den Verlust des Pakets.

Die Post empfiehlt grundsätzlich, dass Kundinnen und Kunden ihre Pakete möglichst kurz im Briefkasten oder unbeaufsichtigt vor der Haustüre lassen sollen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es verschiedene Angebote der Post wie beispielsweise «MyPost24» oder den «PickPost»-Service. Ausserdem können Empfängerinnen und Empfänger ihre Anlieferungen durch den Onlinedienst «Meine Sendungen» verwalten und so entscheiden, wann, wo und wie ihre Pakete angeliefert werden.

veröffentlicht: 18. Februar 2024 07:35
aktualisiert: 18. Februar 2024 07:35
Quelle: FM1Today

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