Credit Suisse

UBS muss CS-Akten nicht herausrücken

· Online seit 15.07.2023, 10:03 Uhr
Eine Untersuchungskommission des Parlaments untersucht die Notübernahme der CS durch die UBS. Nun zeichnet sich ab: Die Öffentlichkeit wird von den Details der Untersuchung und den internen Vorgängen bei der Credit Suisse nur begrenzt etwas erfahren.
Anzeige

Es war eine Hiobsbotschaft, auf welche die Schweiz wohl noch lange zurückblicken wird. Am 19. März 2023 wird klar, dass die UBS die Konkurrentin Credit Suisse übernimmt. Von einem Banken-Beben war die Rede, Öffentlichkeit und die Politik reagierten fassungslos. Und die inhaltliche Reaktion der Politik folgte dann am 13. Juli. Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) nahm die Arbeit auf. Ein Schritt, der bisher in der Schweiz erst viermal ergriffen wurde. Frühestens in einem Jahr soll der Schlussbericht vorliegen und die Rolle des Bundes bei der CS-Übernahme beurteilen.

Untersuchungsakten wohl 50 Jahre nicht zugänglich

Wie die PUK zu ihren Schlussfolgerungen kam, dürfte aber vielfach ein Rätsel bleiben. Denn Akten wie Zeugenaussagen oder berücksichtigte Dokumente kommen danach ins Bundesarchiv. Das berichtet die «Schweiz am Wochenende». Dort werden sie voraussichtlich 50 Jahre unter Verschluss bleiben. Die verkürzte Schutzfrist würde 30 Jahre betragen.

UBS kann Herausgabe von Dokumenten verweigern

Interessant ist auch, welche Befugnisse die PUK für das Erlangen von Daten hat. Zwar kann die Kommission die Bankchefs vorladen, geheime Bundesakten beziehen oder die Protokolle des Bundesrats einsehen. Das CS-Archiv bleibe aber verschlossen. «Die neun Laufkilometer Archivmaterial, die nun die UBS übernommen hat, sind für die Öffentlichkeit und sogar für die PUK nicht zugänglich» schreibt die «Schweiz am Wochenende».

Zwar könne die Kommission Verwaltungsratsprotokolle der Credit Suisse verlangen. Doch die UBS sei nicht verpflichtet, diese herauszugeben. Der Bundesrat hat es also verpasst, entsprechende Auflagen mit den Übernahme-Vereinbarungen zu verknüpfen. Dies obwohl der Bundesrat der UBS eine Verlustgarantie von neun Milliarden gewährte, sollten sich durch die CS-Übernahme hohe Verluste ergeben.

(red.)

veröffentlicht: 15. Juli 2023 10:03
aktualisiert: 15. Juli 2023 10:03
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch