Bundesgericht entscheidet

Uber-Fahrer sind Arbeitnehmer, keine Selbstständigen

03.06.2022, 16:56 Uhr
· Online seit 03.06.2022, 16:19 Uhr
Uber-Fahrer müssen laut einem Urteil des Bundesgerichts als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständige betrachtet werden. Der Kanton Genf ist der Ansicht, dass es sich um einen «historischen Entscheid» handelt, der für alle Kantone vorentscheidende Wirkung haben wird.
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Uber-Fahrer und -Fahrerinnen sind einem Urteil des Bundesgerichts zufolge nicht als Selbstständige, sondern als Angestellte des Unternehmens zu betrachten. Damit kommen auf Anbieter wie Uber deutlich mehr Pflichten in puncto Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz zu.

Entscheid der Vorinstanz bestätigt

Die Bundesrichter bestätigten damit das Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts. Dieses hatte festgestellt, dass die Fahrer, die für das multinationale Unternehmen arbeiten, wie Angestellte behandelt werden müssten. Uber hatte gegen diesen Entscheid Berufung eingelegt.

Das Unternehmen muss nun als Arbeitgeber das Arbeitsrecht einhalten. Dazu gehört auch die Begleichung der Sozialabgaben. Das Volkswirtschaftsdepartement, das am Freitag den Inhalt des Bundesgerichtsurteils bekannt gab, wird voraussichtlich an einer Medienkonferenz weitere Einzelheiten bekannt geben.

Brüssel pflichtet Entscheid bei

Mit dem Entscheid passt sich die Schweiz auch den europäischen Ansichten in Brüssel an. Dort fordern Politikerinnen und Politiker schon lange, dass Unternehmen wie Deliveroo, Uber oder Gorilla ihrer Fahrerinnen und Fahrer wie Angestellte behandeln.

(sda/baz)

veröffentlicht: 3. Juni 2022 16:19
aktualisiert: 3. Juni 2022 16:56
Quelle: Today-Zentralredaktion

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