Quelle: TeleBärn (Sendung vom 9. Januar 2024)
Wie die Unfalluntersuchungen ergaben, hatten für den tödlich verunfallten Piloten lediglich elf Höhenmeter gefehlt, damit der Unfall hätte verhindert werden können. Nicht nur der Fluglotse, der die falsche Flughöhe angegeben hatte, stand vor dem Militärgericht in Muttenz, sondern auch der zweite Pilot, der mit dem Verunfallten im Zweierteam geflogen war. So konnte der Pilot, der später in die Felswand knallte, keinen Radarkontakt mit dem vor ihm fliegenden Kampfjet herstellen, da dieser in einem zu steilen Anstiegswinkel geflogen war.
Verantwortung liegt beim Fluglotsen – bedingte Geldstrafe
Am Dienstag sprach das Militärgericht in Muttenz im Kanton Baselland das Urteil: Der Fluglotse, der den verheerenden Funkspruch abgesetzt hatte, wurde teilweise freigesprochen – schuldig ist er aber der fahrlässigen Tötung. Das Gericht betrachtet den Funkspruch mit der falschen Höhenangabe als fehlerhafte Entscheidung, weswegen die Verantwortung bei ihm liege. Er wurde zu 60 Tagessätzen à 170 Franken verurteilt. Ausserdem muss er für einen Teil der Verfahrenskosten aufkommen – über 40'000 Franken der insgesamt rund 80'000 Franken muss er übernehmen.
Die Verteidigung ist mit dem Urteil nicht zufrieden: Es liege am Piloten, Kollisionen mit dem Gelände zu vermeiden.
Misslungene Radar-Kopplung war «ein Unglück»
Der mitangeklagte Pilot wurde freigesprochen. Er habe den fatalen Funkspruch nicht gehört und dass sich die beiden Flugzeuge nicht per Radar verbinden konnten, sei ein Unglück, so der Gerichtspräsident. Daher gebe es keinen strafrechtlich relevanten Beitrag zum Unfall.
Beide Angeklagte wurden ausserdem vom weiteren Anklagepunkt «Nichtbefolgung der Dienstvorschriften» freigesprochen.
Quelle: Archivbeitrag zum Kampfjet-Absturz / TeleM1, 31. August 2016
Beide mussten sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs und fahrlässigem Missbrauch sowie Verschleuderung von Material vor Gericht verantworten. Der Auditor forderte am Freitag für den angeklagten Flugverkehrsleiter eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, für den Piloten neun Monate. Für ihn sei es erwiesen, dass beide entgegen der Dienstvorschriften gehandelt hätten.
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