Wegen Teuerung

Swisscom macht Kunden auf spontane Abo-Erhöhungen gefasst

07.04.2023, 08:28 Uhr
· Online seit 06.04.2023, 20:04 Uhr
Der Telekom-Anbieter Swisscom informierte die Kundschaft über jederzeit mögliche Preisanpassungen. Den drohenden Preiserhöhungen können Kundinnen und Kunden nur mit sofortiger Kündigung entkommen. Bei Konsumentenschützern ist der Aufschrei nun gross.
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Zahlreiche Smartphones und TV-Geräte hängen an Swisscom-Abos. Nun müssen die Kundinnen und Kunden des Telekom-Anbieters mit erhöhten Preisen rechnen. Kürzlich informierte die Swisscom sie in einem Schreiben über angepasste Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs), die am 1. Juni in Kraft treten. «Neu behalten wir uns vor, unsere Preise jederzeit infolge der Teuerung (Referenz: Landesindex für Konsumentenpreise) anzupassen», heisst es darin.

Der Anbieter kündigt an, Änderungen in geeigneter Weise, zum Beispiel auf der Rechnung oder per E-Mail, bekannt zu geben. Erhöhe Swisscom die Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führten oder ändere Swisscom eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, informiere Swisscom rechtzeitig im Voraus.

Der Kunde könne die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen, heisst es weiter im Schreiben, das der Today-Zentralredaktion vorliegt. «Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.»

«Kundinnen steht kein Recht auf Kündigung zu»

Bei Konsumentenschützern ist der Aufschrei gross. Die Stiftung für Konsumentenschutz sagt auf Anfrage, dass sie diese Anpassungen «äusserst kritisch» beobachte. «Mit der neuen AGB-Klausel kann die Swisscom die Preise einseitig an die Teuerung anpassen, wobei den Kundinnen kein Recht auf Kündigung zusteht», sagt Daniela Mauchle, Leiterin Recht.

Passt die Swisscom die Preise gegen oben an und sinkt der Landesindex der Konsumentenpreise in der Folge wieder, kann die Swisscom laut Mauchle einseitig entscheiden, ob sie ihre Preise wieder gegen unten anpasst. «Die Kunden haben in diesem Fall keine Möglichkeit, die Senkung der Preise zu fordern. Das schafft ein offensichtliches Missverhältnis und ist zudem nicht kundenfreundlich.» Ihr Ratschlag: «Wer von diesem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte, sollte dies umgehend – sicher noch vor dem 1. Juni 2023 – tun.»

Aktuell sei keine Anpassung geplant

Die Swisscom hält auf Anfrage fest, dass grundsätzlich bei allen Swisscom-Produkten Preiserhöhungen möglich seien. «Aber aktuell ist keine Anpassung geplant», sagt Mediensprecherin Annina Merk.

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Die Kritik der Stiftung für Konsumentenschutz weist die Swisscom zurück. «Wir teilen diese Auffassung nicht, die neuen Angebotsbestimmungen entsprechen dem geltenden Recht», sagt Merk. Durch die Koppelung mit dem Landesindex für Konsumenten sei eine mögliche Anpassung an die Teuerung transparent und nachvollziehbar. Man wisse heute nicht, wie die Teuerung sich weiter entwickle. Dies sei eine Vorsichtsmassnahme, damit Swisscom im Fall der Fälle die Möglichkeit hätte, um die Preise entsprechend dem Landesindex für Konsumenten anzupassen.

veröffentlicht: 6. April 2023 20:04
aktualisiert: 7. April 2023 08:28
Quelle: Today-Zentralredaktion

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