Ständerat will Eigenmietwert bei Zweitwohnungen auch künftig erheben
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hält an den früheren Beschlüssen der kleinen Kammer fest, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. So will sie mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung einen Systemwechsel vorerst nur für den Erstwohnsitz vornehmen. Vorwiegend selbstgenutzte Zweitwohnungen würden damit weiterhin zum Eigenmietwert besteuert.
Minderheit der Kommission will grosser Kammer folgen
Die Mehrheit argumentiert gemäss der Mitteilung mit den finanziellen Einbussen, die ein vollständiger Systemwechsel für die Tourismuskantone zur Folge hätte. Im Nationalrat hatte nur die FDP-Fraktion diesem Vorschlag zugestimmt.
Die Minderheit der WAK-S will dagegen der grossen Kammer folgen und einem kompletten Systemwechsel bei den Wohneigentumssteuern zustimmen. Nur so könnten die Steuerbehörden administrativ entlastet und Doppelspurigkeiten verhindert werden, argumentiert sie.
Diskussion soll in Herbstsession erneut stattfinden
Weniger restriktiv als der Nationalrat zeigt sich die Ständeratskommission beim Schuldzinsenabzug. So sollen künftig noch Abzüge bis zu siebzig Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulässig sein. Der Nationalrat will diese Schwelle bei vierzig Prozent festsetzen. Eine Minderheit der WAK-S möchte gar keine Schuldzinsenabzüge mehr erlauben. Heute werden Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge und weiterer 50'000 Franken zugelassen.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.
Der Ständerat soll das Geschäft in der Herbstsession erneut beraten. Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts von Wohneigentum ist ein Dauerbrenner und umstritten. Schon zwei Mal scheiterten Vorlagen dazu an der Urne und schon mehrmals im Parlament.
(sda/log)