«Nein heisst Nein»

Ständerat diskutiert über Sexualstrafrecht – nur eine Scheindebatte?

07.06.2022, 07:31 Uhr
· Online seit 07.06.2022, 05:49 Uhr
«Nein heisst Nein» oder «Nur Ja heisst Ja»: Diese Frage stellt sich am Dienstag dem Ständerat, wenn er als Erstrat über die Revision des Sexualstrafrechts diskutiert und befindet. Die vorberatende Kommission und der Bundesrat sind für die Widerspruchslösung.
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Der Bundesrat will den Tatbestand der Vergewaltigung im Strafgesetz ausweiten. Neu soll sich auch strafbar machen, wer gegen den Willen des Opfers handelt. Es soll der Grundsatz «Nein heisst Nein» gelten. Eine Nötigung durch Gewalt oder Drohung muss demnach nicht mehr vorliegen.

Klar ist, dass die Vorlage heiss diskutiert werden wird. Der Vorentwurf der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hatte in der Vernehmlassung nämlich nur bedingt Unterstützung gefunden. Gefordert wurde grundsätzlich eine Ausweitung des Begriffs «Vergewaltigung» und eine «Nur Ja heisst Ja»-Lösung. Die «Nein heisst Nein»-Lösung wurde verbreitet als zu schwach angesehen.

Online-Umfrage für Zustimmungslösung

In einer Mitte April veröffentlichten repräsentativen Online-Umfrage von Amnesty International Schweiz hatten sich fast die Hälfte der Befragten bezüglich des revidierten Sexualstrafrechts für die Zustimmungslösung ausgesprochen. Nur 27 Prozent aller Befragten sprachen sich für die Widerspruchslösung aus.

Trotz viel Widerspruch hat sich die vorberatende Kommission des Ständerates mit 9 zu 4 Stimmen für den «Nein heisst Nein»-Grundsatz entschieden. Der Ständerat selber hatte sich bereits im letzten Dezember gegen das Zustimmungsprinzip («Nur Ja heisst Ja») ausgesprochen, wie es eine Standesinitiative des Kantons Genf fordert.

Die RK-S will die Kernbestimmungen des Sexualstrafrechts, namentlich die Tatbestände der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung, basierend auf der sogenannten «Nein heisst Nein»-Lösung (Widerspruchsprinzip) neu ausgestalten.

Erfasst werden sollen künftig sexuelle Handlungen, welche der Täter oder die Täterin am Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt und sich dabei über den entgegenstehenden Willen des Opfers hinwegsetzt – vorsätzlich oder eventualvorsätzlich. Dieser Wille kann vom Opfer verbal oder nonverbal geäussert werden. Der Bundesrat hat sich der Lösung der Ständeratskommission angeschlossen.

Nur eine Scheindebatte?

Ob nun Widerspruchsprinzip oder Zustimmungsprinzip – für Strafrechtsprofessorin Anna Coninx ist dies nur eine Scheindebatte, sagt sie im Interview mit CH Media. In der strafrechtlichen Praxis würde sie keine entscheidende Rolle spielen: «Es geht darum, wie die Sexualpartner das «Nein» oder das «Ja» kommunizieren. Bei beiden Modellen ist nicht gemeint, dass sie dieses Wort explizit aussprechen müssen. Deshalb überlagern sich die Modelle in der Praxis.»

Auf die Frage, ob man bei «Nur Ja heisst Ja» auf das wortwörtliche «Ja» warten müsse, antwortet Coninx mit: «Nein, zumindest unter Strafrechtlern versteht das niemand so. In der Debatte wird auch behauptet, es bräuchte dann Verträge zwischen den Sexualpartnern. Das ist absurd.»

Wieso dann also die Debatte darüber? «Ich halte die Modellwahl aus strafrechtsdogmatischer Sicht nicht für entscheidend. Der Unterschied ist nur politisch bedeutend, weil mit der Zustimmungslösung der Grundgedanke der sexuellen Selbstbestimmung einprägsamer und symbolträchtiger kommuniziert wird.»

Diese Änderungen sollen ebenfalls kommen

Die Vorlage für eine Revision des Sexualstrafrechts sieht weitere Änderungen gegenüber heute vor. So soll Tätern und Täterinnen bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter zwölf Jahren neu eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr drohen.

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe soll bestraft werden, wer bei der Ausübung einer Tätigkeit im Gesundheitsbereich sexuelle Handlungen vornimmt oder vornehmen lässt. Weitere Änderungen betreffen den Tatbestand der Pornografie.

Verzichtet werden soll dagegen auf einen neuen Tatbestand des «Grooming». Dieses bezeichnet das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen, also die Planung eines sexuellen Missbrauchs.

(sda/jaw)

veröffentlicht: 7. Juni 2022 05:49
aktualisiert: 7. Juni 2022 07:31
Quelle: sda

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