Die Volksinitiative verlangt, dass Gemeinden eine bezahlbare Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren anbieten sollen und zusammen mit dem Kanton abgestufte Beiträge zur Deckung der Betreuungskosten gewähren müssen. Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab und formulierte einen Gegenvorschlag.
Zwei Änderungen
So soll bei den Beiträgen eine höhere Einkommensschwelle gelten als von der Initiative vorgesehen. Zudem sollen auch gutverdienende Eltern von Beiträgen profitieren können. Die Kommission stimmt dem zu und beurteilt den Gegenvorschlag als «konkreter, klarer und übersichtlicher» als die Initiative, wie sie am Dienstag mitteilte.
Sie stellt allerdings zwei Änderungsanträge. Erstens sollen die einheitlichen kantonalen Normkosten auch die Qualitätssicherung umfassen. Im Vorschlag der Regierung werden für die Ermittlung der Normkosten, an denen sich die Beiträge bemessen, bloss die Personalkosten, die Kosten für Hauswirtschaft und Administration sowie die Sach- und Raumkosten einbezogen.
Auszahlung nicht an Eltern
Zweitens sollen die Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung nicht an die Eltern, sondern direkt an die Betreuungseinrichtungen ausbezahlt werden. Eine Auszahlung an die Gesuchstellenden soll nur im Ausnahmefall erfolgen.
Die SP hatte ihr Begehren damit begründet, dass im Kanton Schwyz Kindertagesstätten vielerorts gar nicht verfügbar seien. Zudem hätten vor allem gut verdienende Eltern von den Betreuungsangeboten profitiert.