Grundstücke, die von Gemeinden als Bauland eingezont werden, gewinnen stark an Wert, wie die Gemeinde Schwyz am Donnerstag mitteilte. Der Kanton würde bei solchen Umzonungen eine Abgabe von 20 Prozent des Mehrwerts einfordern. Das kantonale Recht räume auch den Gemeinden die Möglichkeit ein, ebenfalls eine Mehrwertabgabe von maximal 20 Prozent des Mehrwerts einzuführen.
Der Gemeinderat von Schwyz möchte davon Gebrauch. In welcher Höhe die Gemeindeabgabe wäre, war dem Communiqué nicht zu entnehmen. Die dadurch eingetriebenen Gelder sollen zweckgebunden eingesetzt werden. Sie würden der Bevölkerung in Form von Investitionen im öffentlichen Raum zu Gute kommen, hiess es weiter.
Die Einführung der Mehrwertabgabe wird laut der Gemeinde der geplanten Gesamtrevision des Baureglements bewusst vorgezogen, damit frühzeitig die Rahmenbedingungen bekannt sind und eine Gleichbehandlung gewährleistet werden kann. Die Änderung des Baureglements unterliege der Beschlussfassung durch das Stimmvolk.
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