Freiamt

Rechnungen gefälscht? Aargauer macht gegen Ex-Partnerin falsche Anschuldigungen

· Online seit 29.01.2024, 13:46 Uhr
Ein 44-Jähriger aus dem Freiamt war nach dem Beziehungs-Aus auf seine Ex-Freundin wütend. Bei der Polizei schuldete er sie an, Leistungen der Krankenkasse hinterzogen zu haben. Für diese falsche Anschuldigungen muss er jetzt büssen.
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Wenn die Gefühle schwinden und eine Beziehung zerbricht, dann kann es vorkommen, dass böses Blut fliesst. Diese Erfahrungen musste auch die Ex-Partnerin von Lukas* machen.

Rechnungen gefälscht?

Wie in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu lesen ist, hatte Lukas der Polizei etwas Wichtiges zu beichten. Der aus dem Freiamt stammende Mann erzählte Mitte April gegenüber der Polizei, dass seine Ex-Partnerin die Krankenkasse abzockte. So soll sie innerhalb von vier Jahren mindestens viermal der Krankenkasse Leistungen von Lukas verrechnet haben, welche nicht bezogen worden sind. Dafür schrieb die ehemalige Lebenspartnerin selber Rechnungen und leitete sie der Krankenkasse weiter. Das Geld wurde daraufhin aufs Konto von Lukas überwiesen, auf das die Ex-Partnerin ebenfalls Zugriff hatte.

Für eine Einvernahme musste sich Lukas rund sieben Monate später bei der Staatsanwaltschaft blicken lassen. Gegenüber den Behörden gestand er, dass seine Anschuldigungen frei erfunden waren. Der Grund: Nach der Trennung seiner Ex-Partnerin war er «wütend und enttäuscht», heisst es im Strafbefehl.

Verurteilt wegen falschen Anschuldigungen

Dafür muss der 44-Jährige nun büssen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilt ihn aufgrund von falschen Anschuldigungen zu einer bedingten Geldstrafe von 2400 Franken sowie einer Busse von 600 Franken. Hinzu kommen die Gebühren für den Strafbefehl in der Höhe von 900 Franken. Das Urteil wird in seinem Strafregister eingetragen.

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*Name wurde von der Redaktion geändert

veröffentlicht: 29. Januar 2024 13:46
aktualisiert: 29. Januar 2024 13:46
Quelle: ArgoviaToday

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