Die Behandlung von Krankheiten wird dank des Fortschritts der Pharmaforschung immer spezifischer, wie Avenir Suisse am Mittwoch mitteilte. Dadurch kann die Pharmaindustrie Entwicklungskosten aber nur mehr auf eine beschränkte Zahl von Patientinnen und Patienten umlegen.
Die Preise kann die Branche dabei nicht diktieren, sie muss sie mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) aushandeln. Dieser Prozess dauerte gemäss der Denkfabrik 2021 im Mittel 217 Tage.
Drei-Säulen-Modell
In einer neuen Studie schlägt Avenir Suisse ein Drei-Säulen-Modell vor, das einerseits die finanzielle Tragbarkeit für die Krankenkassen sichert und andererseits einen schnellen Zugriff auf auf neue Behandlungsmethoden erlaubt.
Dafür sollen gemäss Avenir Suisse erstens die Krankenkassen innovative Medikamente ab dem ersten Tag nach der Zulassung durch das Heilmittelinstitut Swissmedic zu einem vorläufigen Preis vergüten. BAG und Hersteller hätten dann ein Jahr Zeit für die Preisfestsetzung.
Zweitens soll der definitive Preis für ein innovatives Medikament die Einsparung durch eine entfallende langwierige Behandlung sowie den Wert der geretteten Lebensjahre spiegeln. Gesellschaft und Pharmaindustrie würden davon je hälftig profitieren.
Drittens soll die Bezahlung neu aufgegleist werden. Dabei schlägt die Studie eine Methode vor, welche den Mehrwert für Patienten und die Auswirkungen auf das Gesamtsystem berücksichtigt. In einem dynamischen Kostenfolgemodell würde eine automatische Preisanpassung abhängig vom Umsatz des Medikaments erfolgen.
Rückerstattung an Krankenkassen
Würde der Umsatz in der Schweiz 20 bis 25 Millionen Franken erreichen, wäre eine Rückerstattung an die Krankenkassen fällig. So könnte der Preis angepasst werden, wenn die Entwicklungskosten amortisiert und Skaleneffekte erzielt sind, schrieb Avenir Suisse.
(sda)