Quelle: Matthias Steimer / Beitrag vom 5. Dezember 2022 vor der Abstimmung
Zur Diskussion beziehungsweise Abstimmung standen verschiedene Lösungen, so etwa die «Nur Ja heisst Ja»-Variante, für welche sich schon die Rechtskommission des Nationalrats im Vorfeld ausgesprochen hatte. Sie wird auch die schwedische Variante genannt. Diese sah vor, dass jemand wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung verurteilt werden kann, wenn er oder sie ohne Einwilligung der anderen Person sexuelle Handlungen an dieser vornimmt.
Nationalrat folgt Entscheid der Rechtskommission
Befürwortende erhofften sich davon, dass bei Sexualdelikten der Fokus dadurch mehr auf dem Verhalten der Täterschaft liegt und weniger auf jenem des Opfers. Nun ist die schwedische Variante angenommen worden. Damit ist die grosse Kammer einen Schritt mit 99 Ja- zu 88 Nein-Stimmen weiter gegangen als der Ständerat, der sich für die «Nein heisst Nein»-Lösung ausgesprochen hatte.
Selbst «Nein heisst Nein» wäre Fortschritt gewesen
Diese sah im Unterschied zu obengenannter Variante vor, dass jemand dann wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung verurteilt werden kann, wenn das Opfer explizit Nein gesagt hat. Selbst diese Lösung wäre bereits ein Fortschritt zur heutigen gesetzlichen Situation gewesen. Bis heute war es bloss eine Straftat, wenn physisch oder psychisch Gewalt angewendet worden ist und sich das Opfer auch körperlich dagegen gewehrt hat.