Schweiz

Nach Erdrutsch: Gemeinde reisst erste Gebäude in Schwanden GL ab

Gebäude-Abriss in Schwanden

«Wenn die Natur sich meldet, stimmt Planung nicht mehr»

17.05.2024, 20:59 Uhr
· Online seit 17.05.2024, 11:43 Uhr
Nach den verheerenden Erdrutschen in Schwanden im vergangenen August müssen 15 beschädigte Gebäude abgerissen werden. Die Arbeiten dazu sind diese Woche gestartet. Bis in zwei Wochen sind die ersten Gebäude weggeräumt.
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Parallel zu den Arbeiten an den Häusern läuft der Bau eines Schutzdamms in der Gefahrenzone. Nach wie vor drohen 45'000 Kubikmeter Geröllmassen ins Tal zu rutschen, wie Ruedi Stüssi, Leiter der Naturgefahrenkommission der Gemeinde Glarus Süd am Freitag vor den Medien in Schwanden sagte.

Ob die Bewohnenden vor den Abbrüchen die Gebäude noch betreten und allenfalls persönliche Gegenstände bergen dürfen, entscheidet jeweils ein Statiker. Nur wenn das Gebäude nicht einzustürzen droht, könne ein Zutritt gewährt werden, so Stüssi.

Am Donnerstag war dies bei einer verschütteten Häuserreihe der Fall. Nur noch die obersten Geschosse ragten aus den Schlammmassen. Durch die Fenster durften die Bewohnenden die freiliegende Etage betreten und persönliche Gegenstände mitnehmen.

Quelle: Archivvideo: «Zivilschützer schaufeln Schlamm im verschütteten Schwanden»/ Januar 2024 / Keystone / ZüriToday / Linus Bauer

Was wirklich wichtig ist

Welche Habseligkeiten man mitnehmen soll in einer solchen Situation, sei sehr schwierig zu entscheiden, sagte ein Betroffener einer Journalistin der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor Ort. Der Mann betreibt eine ans Erdrutschgebiet Wagenrunse angrenzende Firma und durfte bei dem Ereignis im vergangenen August drei Wochen nicht zurück. Danach nur stundenweise. Obwohl sich sicherlich Wertvolleres im Gebäude befand, habe er bei der ersten Begehung nur die Zeichnungen seiner Kinder mitgenommen.

Ob in den komplett verschütteten Gebäuden überhaupt noch etwas zu finden sei, sei unklar, so der Naturgefahrenspezialist Stüssi. Was nicht durch die Schlammmassen zerstört wurde, sei nun der Feuchtigkeit zum Opfer gefallen.

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Frühzeitige Arbeiten dank Polizeigesetz

Die Abrissarbeiten und der Bau des Schutzdamms starteten bereits, obwohl die dafür benötigte Stellungnahme des Bundes und des Kantons noch aussteht. Man stütze sich hier auf das Polizeigesetz, so Stüssi. Dieses schreibt den Schutz der Bevölkerung vor. Bis die Stellungnahme und damit verbundene Bewilligungen da sind, dürfen aber erst Rohbauten erledigt werden.

Mit der Antwort der Behörden wird auch eine Kostenbeteiligung erwartet. Die Gemeinde erhofft sich Subventionen in der Höhe von 70 bis 80 Prozent der Gesamtkosten. Diese hingegen wollte Stüssi am Freitag noch nicht kommunizieren. Erst Mitte Juni werde die Summe der Stimmbevölkerung vorgelegt, die dann über einen Kredit befinden muss.

Schutzdamm bis im Spätherbst

Für den Schutzdamm wurde oberhalb des verschütteten Gebiets Material entnommen. Zeitgleich werden dort nicht für den Bau geeignete Schlammassen abgelagert. Bis im Spätherbst soll der sechs bis acht Meter Hohe und U-förmige Damm gebaut sein. Davor entsteht eine Art Auffangbecken für die absturzgefährdeten Geröllmassen.

Auch alle Gebäudeabbrüche sollen bis dann erledigt sein. Später soll dann noch eine Bergstrasse, die durch die Rutschungszone führt, hinter den Schutzdamm verlegt werden.

Bereits seit Februar war die Armee mit einem ferngesteuerten Raupenbagger bei der Wagenrunse im Einsatz. Sie hob einen Entlastungsgraben für das Ableiten von Wasser und kleineren Murgangängen innerhalb der roten Gefahrenzone aus. Mit dieser Massnahme konnte erreicht werden, dass das Wasser nicht mehr entlang von Gebäuden und durch jene hindurch fliesst, die später wieder genutzt und bewohnt werden sollen.

Im April startete die Gemeinde mit den Räumungsarbeiten im Kegel der Erdrutsche. Dafür musste zuerst die Sicherheit gewährleistet sein. Acht Überwachungssysteme wurden installiert. Ausserdem wurde eine Murgangwarnanlage gebaut. Setzt sich Material in Bewegung, ertönt auf der Baustelle eine Sirene, und die Arbeitenden müssen das Gebiet innert fünfzehn Sekunden verlassen.

(sda/osc)

veröffentlicht: 17. Mai 2024 11:43
aktualisiert: 17. Mai 2024 20:59
Quelle: ZüriToday

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