Paket eingezogen

Mann bestellt online Radarwarngerät – was ihn teuer zu stehen kommt

· Online seit 10.04.2024, 19:52 Uhr
Ein Aargauer hat über das Internet ein Radarwarngerät bestellt. Das Benutzen eines solchen Geräts ist in der Schweiz aber verboten. Der 38-Jährige muss nun eine Busse bezahlen und das Gadget wurde eingezogen.
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Ein kleines Gerät, das Radarfallen schon aus bis zu zwei Kilometern Entfernung erkennt. Wenn ein Radar auf der Bildfläche auftaucht, signalisiert das Gerät dem Fahrer sofort, dass er vom Gas gehen soll. Nur, diese Geräte sind in der Schweiz illegal.

Mit dem Gerät greift man einer Polizeikontrolle vor

Das musste ein 38-jähriger Aargauer auf die harte Tour lernen: Nachdem er das Gerät für knapp 90 Franken im Internet bestellt hatte, lag statt dem Gerät nämlich ein Strafbefehl im Briefkasten. Die Busse und Verfahrenskosten, die er bezahlen muss, belaufen sich auf insgesamt 700 Franken.

Mit dem Gerät verstosse man gegen das Gesetz, erklärt Adrian Schuler, Mediensprecher Aargauer Staatsanwaltschaft: «Das Strassenverkehrgesetz sagt, das Verwenden, der Import und der Besitz ist illegal, weil man damit einer behördlichen Kontrolle vorgreift und man sich der Kontrolle der Polizei versucht zu entziehen.»

Hinweis auf Webseite fehlte

Die Polizei hat die illegale Bestellung an der Schweizer Grenze bemerkt und das Gerät direkt eingezogen. Der Verurteilte wusste nichts vom Verbot in der Schweiz: «Auf der Webseite wurde nirgends darauf hingewiesen, dass man das Gerät in der Schweiz gar nicht verwenden darf», erklärt er im Gespräch mit Tele M1.

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(red.)

veröffentlicht: 10. April 2024 19:52
aktualisiert: 10. April 2024 19:52
Quelle: ArgoviaToday

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