Schweiz

«Junge Tat» bekennt sich zu Flyer gegen das Bundesasylzentrum

Arth

«Junge Tat» bekennt sich zu Flyer gegen das Bundesasylzentrum

· Online seit 20.04.2024, 12:53 Uhr
In der Schwyzer Gemeinde Arth wurden im Februar provokative Flyer gegen das geplante Bundesasylzentrum Buosingen im Namen der Gemeinde in alle Briefkästen verteilt. Nun hat sich die rechtsextreme Gruppierung zum Flyer bekannt – die Verfasser sollen aus Winterthur kommen.
Anzeige

Nun ist klar, wer hinter dem zynischen Flyer steckt, der gegen das geplante Bundesasylzentrum in Goldau Stimmung machte. Auf dem Nachrichtendienst X gab die «Junge Tat» bekannt, dass sie im Februar den Flyer in Goldau und Lauerz gestreut hatte.

Rechtsextreme Vision

Als Grund wird angegeben, man wollte mit der Kampagne «Vision Remigration» die Bevölkerung informieren. Unter dem Begriff «Remigration» versteht man in rechtsextremen Kreisen, dass Millionen von Menschen in ihre Herkunftsländer zurückgeschafft werden sollen.

Regierungsrat Xaver Schuler gibt sich auf Anfrage des «Boten der Urschweiz» zurückhaltend. Nur so viel: «Die Junge Tat ist uns bekannt. Wir wissen, wofür sie steht und was die Mitglieder wollen.» Jene, die am Mittwoch an der Infoveranstaltung in Oberarth präsent gewesen seien, kämen, so Schuler, aus Winterthur. «Sie versuchen, sich zu profilieren. Wir brauchen diese Leute im Kanton Schwyz aber nicht. Wir klären das unter uns.»

Quelle: ZüriNews / Heisse Debatte um Asylzentrum Buosingen/ Beitrag vom April 2024

Verfahren wieder eingestellt

Am vergangenen Mittwoch informierten die Behörden in Oberarth über die Pläne des Bundes mit dem Bundesasylzentrum Buosingen. Da wo heute ein Campingplatz steht, sollen schon bald Asylsuchende ein- und ausgehen. Von der Notwendigkeit des Zentrums überzeugen konnten die Behörden die Anwesenden an der Versammlung nicht.

Quelle: TeleZüri

Gegen den Flyer vom vergangenen Februar leitete die Schwyzer Staatsanwaltschaft Anfang Februar eine Untersuchung ein. Diese sei aber eingestellt worden, schreibt der «Bote der Urschweiz». Die Staatsanwaltschaft sei zum Schluss gekommen, dass weder der Tatbestand der Diskriminierung noch zum Aufruf zu Hass erfüllt seien.

(red.)

veröffentlicht: 20. April 2024 12:53
aktualisiert: 20. April 2024 12:53
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch