Journalistin Binswanger wegen Verleumdung verurteilt
Die Journalistin Michèle Binswanger stand heute in Basel vor Gericht. Konkret ging es um einen Tweet vom 4. Mai 2020. Darin schrieb sie, Spiess-Hegglin bezichtige seit 5,5 Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung. Das Strafgericht kam zum Schluss, dass Binswanger Spiess-Hegglin mit ihrer Mitteilung verleumdete. «Das ist massiv ehrverletzend und wurde wider besseres Wissens geschrieben», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung
Das Strafmass: Eine bedingte Geldstrafe von 9000 Franken und eine Busse von 1500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binswanger war vor Gericht anderer Ansicht. Sie habe Spiess-Hegglin nicht verleumdet. «Ich habe ihr nicht unterstellt, dass sie lügt», sagte Binswanger vor Gericht.
Fall geht auf 2014 zurück
Der Hintergrund des Prozesses ist ein Vorfall zwischen Spiess-Hegglin und ihrem damaligen Kantonsratskollegen Markus Hürlimann anlässlich der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014. Hürlimann wurde beschuldigt, damals sexuellen Kontakt mit Spiess-Hegglin gehabt zu haben. Das entsprechende Verfahren wurde schliesslich eingestellt. Danach ging es vor allem um die Berichterstattung und die mediale Ausschlachtung des Falles.
Binswangers Buch war Fall fürs Bundesgericht
Die Berichterstattung von Michèle Binswanger waren in der Vergangenheit bereits Stoff für die Justiz. Jolanda Spiess-Hegglin wehrte sich bis vor Bundesgericht gegen die Veröffentlichung eines entsprechenden Buches. Dieses wurde schliesslich in diesem Jahr veröffentlicht.
(sda)
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