Bundesgericht

«Fall Nathalie»: Verfahren wegen Missbrauchs gegen einen Vater zu Recht eingestellt

29.11.2023, 12:12 Uhr
· Online seit 29.11.2023, 12:10 Uhr
Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen einen Vater wegen angeblicher schwerer Sexualdelikte zum Nachteil seiner Tochter zu Recht eingestellt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Trotz intensiver Ermittlungen gab es keinerlei objektive Beweise.
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Die Mutter des Mädchens hatte Vorwürfe wegen Vergewaltigungen, Satanismus und Ritualmorden gegen ihren Ex-Mann erhoben. Nach der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft beschritt sie den Rechtsweg und verlangte vor Bundesgericht, dass Anklage erhoben werde. Die Angelegenheit ist als «Fall Nathalie» bekannt geworden, auch weil Medien die Vorwürfe zu wenig kritisch übernommen und verbreitet hatten.

Die Mutter des Kindes erstattete im Dezember 2019 Anzeige gegen ihren Ex-Mann, von dem sie 2014 geschieden worden war. Die gemeinsame Tochter war zu diesem Zeitpunkt sieben Jahre alt. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Solothurner Staatsanwaltschaft hat Verfahren zu Recht eingestellt

Die Solothurner Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren im Mai 2022 ein. Sie hatte wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, Pornographie und Drohung zum Nachteil des Mädchens ermittelt. Auch die Untersuchung wegen mutmasslicher mehrfacher Vergewaltigung der Frau stellte es ein.

Die Beschwerdeführerin hatte Vorwürfe wegen Vergewaltigungen, Satanismus und Ritualmorde gegen ihren Ex-Mann zum Nachteil der Tochter erhoben. Nach der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft beschritt sie den Rechtsweg und verlangte schliesslich vor Bundesgericht, dass Anklage erhoben werde müsse. Dies sieht das Bundesgericht in Übereinstimmung mit der Vorinstanz jedoch anders.

Keine objektiven Beweise

Als Fundament für eine Anklage hätten nämlich lediglich die Aussagen des Kindes herangezogen werden können, wie das Bundesgericht schreibt. Objektive Beweismittel gab es keine. Eine Hausdurchsuchung, eine Auswertung von Datenträgern und die Durchsuchung des Mobiltelefons des Beschuldigten ergaben keinerlei objektive Hinweise. Ebenso wenig die Aussagen von Personen, die als Auskunftspersonen befragt worden waren.

Ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Aussagen des Kindes ergab, dass die Beschuldigungen «aussagepsychologisch als hochgradig suggestiv zu bewerten» seien, wie das Bundesgericht in seinen Erwägungen ausführt. Die auffallend widersprüchlichen und nicht beständigen Angaben würden laut Gutachterin für sich genommen dagegen sprechen, dass es sich dabei um echte Erinnerungen an tatsächlich Erlebtes handelt.

Ähnliche Ritualmord-Vorwüfe in Deutschland

Es seien ideale Voraussetzungen zur Entwicklung von Pseudoerinnerungen gegeben gewesen. Dies zeige sich anhand der Aussagen des Bruders der Beschwerdeführerin. Die Beeinflussung in dieser extremen und systematischen Weise habe in der forensischen Praxis Seltenheitswert, schloss die Gutachterin.

Die Staatsanwaltschaft hatte auch Akten eines zwischenzeitlich eingestellten Strafverfahrens in Deutschland beigezogen. Darin hatte die Beschwerdeführerin ebenfalls schwere Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs gegen ihre Tochter gegen eine andere Person erhoben. Auch dort ging es um eine Vielzahl von Vergewaltigungen, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und diverse Ritualmorde. (Urteil 7B_28/2023 vom 24.10.2023)

(sda/mj)

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veröffentlicht: 29. November 2023 12:10
aktualisiert: 29. November 2023 12:12
Quelle: 32Today

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