Schweiz

E-Vignette kommt am 1. August – hier kannst du sie kaufen

Strassenverkehr

E-Vignette kommt am 1. August – hier kannst du sie kaufen

· Online seit 25.07.2023, 09:26 Uhr
Die elektronische Vignette ist ab dem 1. August 2023 erhältlich. Sie kann via www.e-vignette.ch über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden. Die Klebevignette wird weiterhin angeboten.

Quelle: So entfernst du eine Vignette / CH Media Video Unit / Nico Meier / Lukas Schmidt

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Im Juni hat der Bundesrat beschlossen, die elektronische Vignette (E-Vignette) per 1. August 2023 einzuführen. Damit wird die klassische Klebevignette um eine elektronische Form ergänzt. Nutzerinnen und Nutzer können somit beim nächsten Vignettenbezug wählen, in welcher Form sie die jährliche Nationalstrassenabgabe entrichten möchten. Sowohl die E-Vignette als auch die Klebevignette kosten wie bisher 40 Franken und sind für das jeweilige Kalenderjahr gültig.

Viele Vorteile

Während die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden ist, ist die E-Vignette mit dem Kontrollschild verknüpft. Dadurch bietet sie Fahrzeughalterinnen und -haltern einige Vorteile: Sie kann zeit- und ortsunabhängig gekauft werden und für Wechselschilder wird nur noch eine E-Vignette benötigt, anstatt wie bisher für jedes Fahrzeug eine eigene Klebevignette.

Weiter muss keine neue Vignette bezogen werden, wenn im Verlauf des Jahres ein neues Fahrzeug gekauft wird, sofern das gleiche Kontrollschild benutzt wird. Ebenso entfällt eine Neubeschaffung im Falle eines Scheibenbruchs.

Hier erhältst du die E-Vignette

Die E-Vignette kann ab dem 1. August 2023 über das «Via Portal» des BAZG gekauft werden. Den Webshop erreicht man via www.e-vignette.ch. Für den Kauf sind lediglich drei Informationen notwendig: Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild. Die Eröffnung eines Benutzerkontos und die Eingabe von Informationen zu Personen (Kaufende oder Lenkende) sind nicht erforderlich. Die E-Vignette kann online bezahlt werden.

Ein einmaliger Nummernschildwechsel ist pro E-Vignette erlaubt – beispielsweise für den Fall, dass eine Fahrzeughalterin oder ein Fahrzeughalter in einen anderen Kanton umzieht. Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist nicht möglich.

(jaw)

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veröffentlicht: 25. Juli 2023 09:26
aktualisiert: 25. Juli 2023 09:26
Quelle: Today-Zentralredaktion

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