Schweiz

Doppelnamen sollen wieder möglich sein – aber nicht für Kinder

Nationalrat

Doppelnamen sollen wieder möglich sein – aber nicht für Kinder

06.06.2024, 12:45 Uhr
· Online seit 06.06.2024, 12:44 Uhr
Eheleute und eingetragene Partner sollen in der Schweiz künftig wieder Doppelnamen führen können. So will es der Nationalrat. Er hat einer entsprechenden Reform des Namensrechts zugestimmt. Ausgenommen davon sind Kinder. Sie sollen weiterhin nur einen Namen tragen dürfen.
Anzeige

Wer heiratet, kann aktuell wählen, ob man den Namen des oder der anderen annehmen oder seinen eigenen Nachnamen behalten will. Die Option, mit der es möglich war, beide Namen in Kombination zu tragen, gibt es bereits seit 2013 nicht mehr – soll jetzt aber wieder reanimiert werden.

Ehefrauen legen Namen überwiegend ab

Der Nationalrat beugte sich am Donnerstag zum zweiten Mal über die Vorlage. Angestossen hatte diese im Jahr 2017 der damalige Aargauer SVP-Nationalrat Luzi Stamm. Heiratswilligen sei durch eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuchs (ZGB) zu ermöglichen, nach der Eheschliessung künftig auch Doppelnamen tragen zu können, lautete seine parlamentarische Initiative.

Im Grundsatz erhielt diese Idee von Beginn an breite Zustimmung. Viele fühlen sich seit der Einführung des heute geltenden Namensrechts in ihrer Freiheit der Namenswahl eingeschränkt. In der Praxis zeigt sich, dass die Ehefrauen bei der Heirat zu einem überwiegenden Teil den Namen des Ehemannes annehmen.

Schlankere Lösung

Künftig soll die früher bestens akzeptierte und beliebte Option, einen Doppelnamen zu führen, wieder möglich sein. Das eröffne mehr Möglichkeiten, dass der Name des künftigen Kindes im eigenen Namen enthalten ist, lautete der Tenor in der grossen Kammer.

Bereits in der Frühjahrssession 2024 war der Nationalrat auf den Entwurf seiner Rechtskommission (RK-N) eingetreten, hatte das Geschäft danach aber an die Kommission zurückgewiesen. Diese sollte den Entwurf so überarbeiten, dass Doppelnamen nur für die Ehegatten und nicht für die Kinder eingeführt werden.

Die Kritiker der sogenannt «grossen Lösung», die die Möglichkeit von Doppelnamen für Kinder beinhaltete, sprachen Mitte März von einem «Monster» und einer «Tinguely-Maschine». Das Familien- und Namensrecht dürfe nicht zu einem «ideologischen Experimentierfeld» werden. Die von der RK-N ausgearbeitete Vorlage sei zu komplex.

Mit Bindestrich oder ohne

Die nun vom Nationalrat angenommene Vorlage basiert auf dem Konzept, dass jede und jeder Verlobte für sich individuell den eigenen Namen bestimmen kann, den sie oder er nach der Heirat tragen möchte - ob Doppelname oder nicht. Bei der Wahl eines Doppelnamens soll sie oder er erklären müssen, in welcher Reihenfolge die Namen stehen sollen und ob diese mit einem Bindestrich verbunden werden sollen oder nicht.

Eine Minderheit wehrte sich gegen den Bindestrich und beantragte, am nicht amtlichen Allianznamen festzuhalten. Namen mit Bindestrich wie etwa Huber-Müller können schon heute im Alltag verwendet werden, werden aber nicht ins Zivilstandsregister eingetragen. Unter anderem Mauro Tuena (SVP/ZH) plädierte für die Beibehaltung des Status quo, unterlag aber mit 140 zu 51 Stimmen bei einer Enthaltung.

Künftig soll gelten: Geben die Ehegatten keine Erklärung ab, behalten beide Personen ihren Namen. Haben die Eltern einen gemeinsamen Namen, soll dieser nicht mehr automatisch an die Kinder weitergegeben werden. Die verheirateten oder unverheirateten Eltern sollen den Namen ihrer Kinder neu in jedem Fall bestimmen müssen.

Umstrittene Doppelnamen für Kinder

Im Unterschied zum ersten Entwurf der Kommission soll der Name der Kinder kein Doppelname sein können. Eine Minderheit wollte diese Möglichkeit weiterhin vorsehen. Laut Florence Brenzikofer (Grüne/BL) entspricht das einem Wunsch der Bevölkerung. Auch andere Länder handhabten das so. «Beide Elternteile sollen die gemeinsame Beziehung zum Kind nach aussen tragen können.»

Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) hielt dagegen, dass so die Kinder bei einer eigenen Heirat entscheiden müssten, ob sie den Namen der Mutter oder des Vaters weitertragen wollten. So werde die Verantwortung der Eltern an die Kinder delegiert. Das sei nicht korrekt.

Schliesslich beschloss der Nationalrat mit 110 zu 81 Stimmen bei einer Enthaltung, die Kinder von der Reform des Namensrechts auszunehmen. SP, Grüne, GLP und Teile der FDP- und Mitte-Fraktion stimmten für Doppelnamen für Kinder.

Keine Rückkehr zum alten Recht

Zwei SVP-Minderheiten wollten die Vorlage erneut an die Kommission zurückweisen - die eine mit dem Auftrag, das bis 2013 geltende Recht wieder zu aktivieren, die andere mit dem Auftrag, die Wahlmöglichkeiten der Eheleute einzuschränken. Die grösste Fraktion unterlag im Plenum deutlich - mit 130 zu 56 Stimmen bei 3 Enthaltungen beziehungsweise mit 130 zu 57 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Kommissionssprecherin Min Li Marti (SP/ZH) hielt im Namen der Mehrheit fest, dass der Urheber der Vorlage keine Rückkehr zum alten Recht verlangt habe. Zudem sollten die Eheleute genügend Wahlmöglichkeiten erhalten, welchen Namen sie nach der Heirat tragen wollen.

In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 139 zu 46 Stimmen bei 7 Enthaltungen an. Sie geht nun an den Ständerat.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

(sda/roa)

veröffentlicht: 6. Juni 2024 12:44
aktualisiert: 6. Juni 2024 12:45
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch