Tötungsdelikt Geuensee

Die Beteiligten schieben sich gegenseitig die Schuld zu

13.11.2023, 18:43 Uhr
· Online seit 13.11.2023, 11:20 Uhr
Die Richter des Luzerner Kriminalgerichts haben am Montag sechs von acht Beteiligten zu einer in Geuensee stattgefundenen, tödlich endenden Auseinandersetzung befragt. Beide Seiten gaben jeweils an, von der Gegenseite angegriffen worden zu sein und sich nur zur Wehr gesetzt zu haben.
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Die Befragten - drei Brüder - gaben an, sie hätten ihrer Schwester beim Umzug helfen wollen. Deshalb seien sie am Tattag von 2021 von Basel ins Luzernische gefahren. An einer Tankstelle in Geuensee hätten sich die drei Brüder mit ihrer Schwester, deren Ehemann und Sohn treffen wollen, um dann gemeinsam zur Wohnung der anderen Schwester zu fahren.

Dort seien sie von den ihnen damals unbekannten Männern angegriffen worden. Mit einem Messer, einem Schlauch und einem Holzstock hätten sie sich zur Wehr gesetzt. Die Gegenstände hätten sich bereits im Fahrzeug befunden. Es handle sich dabei um Arbeitswerkzeuge des Bruders.

Die drei Brüder bestreiten alles

Der Hauptbeschuldigte bestritt, einen Mann mit einem Stich ins Herz getötet und einen anderen mit einem Messer am Hinterkopf verletzt zu haben. Sein Bruder bestritt ebenfalls, einem Mann mit einem Holzstock den Schädel gebrochen zu haben. Auch der dritte Bruder bestritt, die Männer mit einem Schlauch bedroht zu haben.

Für den Hauptbeschuldigten wird eine Freiheitsstrafe von 14,5 Jahren mit Landesverweis von 15 Jahren gefordert, für den zweiten Bruder eine Strafe von 5 Jahren und einem Landesverweis von 10 Jahren und für den dritten Bruder eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.

Einen Strafbefehl seitens der Straf- und Zivilkäger erhielten des weiteren die Schwester der drei Brüder, deren Schwager sowie deren Sohn. Diese sollen sich ebenfalls am Raufhandel beteiligt haben. Von ihnen werden Geldstrafen gefordert.

Opfer war unbewaffnet

Auch die Gegenseite - angeklagt sind zwei Brüder - bestreitet an jenem Tag als erstes aus dem Auto ausgestiegen zu sein. Sie seien erst ausgestiegen, als sie hörten wie sich «Autotüren» öffneten und wieder schlossen. Sie hätten ihre Seite beschützen und sich ebenfalls nur zur Wehr setzen wollen.

Der Beschuldigte, der später einen Schädelbruch erlitt, soll einen anderen Mann mit einem Fleischhammer angegriffen haben. Ihm droht eine bedingte Freiheitsstrafe von 10,5 Monaten. Er soll mutmasslich auch vier weitere Personen aufgefordert haben, ihn als «Sicherheitsmassnahme» zum Treffen in Geuensee zu begleiten.

Unter den vier Personen, die etwas später zu Schauplatz an der Tankstelle erschienen waren, befand sich auch das unbewaffnete Tötungsopfer.

Für dessen jüngeren Bruder wird eine bedingte Freiheitsstrafe von 13,5 Monaten gefordert. Er soll einen Schlagring tragend gegen den Kopf eines Mannes geschlagen und diesem so eventualiter - unter Umständen - lebensgefährliche Verletzungen zuzufügen versucht haben.

Streit wegen Lüftung

Ursache des Streits war eine gescheiterte Geschäftsbeziehung. Der Schwager des der Tötung beschuldigten Mannes hatte mit einem Kollegen - einer der Verletzten - in Triengen LU eine Bar übernehmen wollen. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zog der Schwager sich wieder aus dem Geschäft zurück.

Ihm wurden 18'000 der insgesamt 24'000 investierten Franken zurückerstattet. Der Schwager war damit einverstanden, seine Frau jedoch nicht. Diese forderte, dass zumindest die von ihnen gekaufte Lüftung abmontiert würde, was die Gegenpartei aber verweigerte.

Am späten Nachmittag wurde schliesslich ein Treffen zu viert bei einer Tankstelle vereinbart. Beide Seiten brachten Verstärkung mit. Während die vier Personen hinter der Tankstelle diskutierten, eskalierte die Situation vorne auf dem Parkplatz.

Es handelte sich am Montag um den ersten von vier Prozesstagen. Der zweite Prozesstag findet am Donnerstag (16. November) statt.

(sda/red.)

veröffentlicht: 13. November 2023 11:20
aktualisiert: 13. November 2023 18:43
Quelle: PilatusToday

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