Neuheit

Das musst du über die E-Vignette wissen

01.12.2023, 12:28 Uhr
· Online seit 25.07.2023, 16:59 Uhr
Die Autobahn-Vignette für 2024 ist ab Freitag zum ersten Mal elektronisch für ein ganzes Jahr erhältlich. Das Wichtigste im Überblick.
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Eingeführt wurde die E-Vignette bereits per 1. August. Jedoch konnte bisher nur die Vignette 2023 erworben werden, welche die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer wohl schon Anfang Jahr gekauft hatten. Das elektronische Angebot dürfte also für viele erst jetzt aktuell werden.

Verliert die Klebevignette ihre Gültigkeit?

Nein. Die elektronische Vignette ist eine Ergänzung und kein Ersatz. Der gelbe Kleber auf deiner Windschutzscheibe ist also auch nach dem 1. Dezember immer noch gültig. Die elektronische Vignette ist freiwillig und wird parallel zur bisherigen Klebevignette angeboten.

Wo gibt es die E-Vignette? 

Erhältlich ist die E-Vignette über das Via Portal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) respektive über www.e-vignette.ch. Wer die Vignette elektronisch haben will, muss Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild erfassen. Seit dem 1. Dezember kann die E-Vignette gekauft werden. Am ersten Tag sind bereits (Stand: 12 Uhr) 55'000 Vignetten verkauft worden, erklärt das BAZG auf Anfrage. 

Warum spare ich damit Geld?

Im Gegensatz zur Klebevignette, die für ein bestimmtes Auto gelöst wird, ist die E-Vignette ans Kontrollschild gebunden. Ein Benutzerkonto und Angaben zur Person, die die Vignette kauft, sind nicht nötig. Wie die klassische Variante kostet die E-Vignette 40 Franken. Egal ob du eine Wechsel-Nummer hast, ein neues Fahrzeug kaufst oder die Windschutzscheibe auswechseln musst – die E-Vignette musst du nur einmalig zahlen.

Wie bezahle ich die E-Vignette?

Wie die neue Vignette selbst läuft auch die Bezahlung elektronisch ab. Käuferinnen und Käufer können entweder per Twint oder Kreditkarte bezahlen. Mit der Eingabe der E-Mail-Adresse erhält man danach einen Zahlungsnachweis – elektronisch natürlich.

Was passiert bei einem Kontrollschildwechsel?

Auch das ist dank der E-Vignette kein Problem. Im Online-Portal kann der Wechsel ganz einfach mitgeteilt werden. Dafür muss das neue Kontrollschild, die Begründung des Kontrollschildwechsels und eine Bestätigung, dass das Fahrzeug sowie die Halterin oder der Halter vor und nach dem Wechsel identisch sind, angegeben werden.

Auch für im Ausland angemeldete Fahrzeuge kann ein Kontrollschildwechsel beantragt werden. Dafür muss jedoch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit via Kontaktformular beauftragt werden.

Kann ich sehen, wer eine E-Vignette hat?

Jein, denn das kommt ganz darauf an, was beim Kauf ausgewählt wurde. Das Via Portal des Bundes bietet nämlich die Möglichkeit zu überprüfen, ob bereits eine gültige E-Vignette für ein ganz bestimmtes Kontrollschild erworben wurde. Das kann gerade bei Leihfahrzeugen hilfreich sein. Damit das aber möglich ist, muss bei der Registrierung im Portal das Häkchen bei «Öffentlich einsehbar» gesetzt werden. Ohne das entsprechende Häkchen können nur die Behörden und Käufer selbst prüfen, ob eine gültige E-Vignette vorhanden ist.

Wie lange gibt es die Klebe-Vignette noch?

Der Bundesrat kann die Klebevignette abschaffen, wenn ihr Anteil am Gesamtabsatz unter zehn Prozent – also circa eine Million Stück – fällt. So hat es das Parlament beschlossen.

Wirst du dir die neue E-Vignette holen oder bleibst du bei der klassischen Variante? Lass es uns wissen!

(sur/sda/bza

veröffentlicht: 25. Juli 2023 16:59
aktualisiert: 1. Dezember 2023 12:28
Quelle: ArgoviaToday

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