Neuheit

Das musst du über die E-Vignette wissen

01.08.2023, 16:12 Uhr
· Online seit 25.07.2023, 16:59 Uhr
Endlich ist sie da: die elektronische Vignette. Ab dem 1. August ist sie über das «Via Portal» erhältlich. Wir haben dir hier kurz und knapp zusammengefasst, was du über die E-Vignette wissen musst.
Anzeige

Verliert die Klebevignette ihre Gültigkeit?

Nein. Die elektronische Vignette ist eine Ergänzung und kein Ersatz. Der gelbe Kleber auf deiner Windschutzscheibe ist also auch nach dem 1. August immer noch gültig. Die elektronische Vignette ist freiwillig und wird parallel zur bisherigen Klebevignette angeboten. 

Wie teuer ist die E-Vignette?

Egal ob du die klassische Variante oder die neue wählst, sowohl die Klebevignette als auch ihr elektronisches Pendant kosten 40 Franken. Unter Umständen kannst du aber mit der E-Vignette trotzdem Geld sparen. Wie genau erfährst du im nächsten Abschnitt.

Funktioniert die E-Vignette gleich wie die Klebevignette?

Theoretisch ja, es gibt aber einen entscheidenden Unterschied. Denn die E-Vignette ist nicht an ein Fahrzeug gebunden, sondern an das Kontrollschild. Genau deswegen kannst du sparen. Du musst die Vignette so also nur einmalig zahlen. Egal ob du eine Wechsel-Nummer hast, ein neues Fahrzeug kaufst oder die Windschutzscheibe auswechseln musst, die E-Vignette gilt weiterhin.

Was passiert bei einem Kontrollschildwechsel?

Auch das ist dank der E-Vignette kein Problem. Im Online-Portal kann der Wechsel ganz einfach mitgeteilt werden. Dafür muss das neue Kontrollschild, die Begründung des Kontrollschildwechsels und eine Bestätigung, dass das Fahrzeug sowie die Halterin oder der Halter vor und nach dem Wechsel identisch sind, angegeben werden.

Auch für im Ausland angemeldete Fahrzeuge kann ein Kontrollschildwechsel beantragt werden. Dafür muss jedoch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit via Kontaktformular beauftragt werden.

Wie kaufe ich die E-Vignette?

Um eine E-Vignette zu kaufen, musst du dich auf der Online-Plattform des Bundes registrieren. Von dort aus gelangt man auf die Seite «Via» für den Kauf der elektronischen Vignette. Die Vignette wird so zentral gespeichert und man hat von jedem Endgerät Zugriff auf die Vignette.

Wie bezahle ich die E-Vignette?

Wie die neue Vignette selbst läuft auch die Bezahlung elektronisch ab. Käuferinnen und Käufer können entweder per Twint oder Kreditkarte bezahlen. Mit der Eingabe der E-Mail-Adresse erhält man danach einen Zahlungsnachweis – elektronisch natürlich.

Kann ich sehen, wer eine E-Vignette hat?

Jein, denn das kommt ganz darauf an, was beim Kauf ausgewählt wurde. Das «Via Portal» des Bundes bietet nämlich die Möglichkeit zu überprüfen, ob bereits eine gültige E-Vignette für ein ganz bestimmtes Kontrollschild erworben wurde. Das kann gerade bei Leihfahrzeugen hilfreich sein. Damit das aber möglich ist, muss bei der Registrierung im Portal das Häkchen bei «Öffentlich einsehbar» gesetzt werden. Ohne das entsprechende Häkchen können nur die Behörden und Käufer selbst prüfen, ob eine gültige E-Vignette vorhanden ist.

Wirst du dir die neue E-Vignette holen oder bleibst du bei der klassischen Variante? Lass es uns wissen!

veröffentlicht: 25. Juli 2023 16:59
aktualisiert: 1. August 2023 16:12
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch