Anwältin klärt auf

Darf ich zuhause bleiben, wenn mein Haustier krank ist?

11.04.2024, 07:58 Uhr
· Online seit 11.04.2024, 05:49 Uhr
Für Katzenbesitzerinnen oder Hundehalter ist das eigene Haustier manchmal fast so wie ein eigenes Kind. Entsprechend gross können die Sorgen sein, wenn das Büsi oder das Hündli krank ist. Eine Rechtsanwältin erklärt, ob man in so einem Fall bei der Arbeit fehlen darf.
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Today: Darf man rein rechtlich zuhause bleiben, wenn das eigene Haustier krank ist?

Dayana Berényi Kamm: Nach Tierschutzgesetz ist der Tierhalter verpflichtet, ein Haustier bei Erkrankung unverzüglich seinem Zustand entsprechend unterzubringen, zu pflegen oder zu behandeln. Gemäss OR muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, durch die er ohne sein Verschulden bei der Arbeitsleistung verhindert ist, für eine beschränkte Zeit den ausgefallenen Lohn entrichten.

Die angemessene Pflege oder Unterbringung des kranken Tiers ist eine gesetzliche Pflicht. Dem Arbeitnehmer ist dafür also bezahlte Freizeit zu gewähren. Die unverschuldete Arbeitsverhinderung ist zu beweisen. Der Arbeitnehmer hat den Beweis für die Krankheit des Haustieres zu erbringen, beispielsweise durch die Vorlage eines ärztlichen Attests oder auf andere geeignete Art und Weise.

Wie ist das geregelt, wenn ein Haustier stirbt?

Eine Regelung beim Tod eines Haustiers gibt es nicht. In so einem Fall müssen Arbeitnehmende Überstunden oder Ferien beziehen, wenn sie der Arbeit fernbleiben wollen.

Spielt die Grösse des Tieres eine Rolle? Darf ich beispielsweise bei einem kranken Pferd eher zuhause bleiben als bei einem Hamster?

Die Grösse des Haustiers spielt keine Rolle. Die Tiere geniessen alle den gleichen gesetzlichen Schutz. Es dürfte allerdings einfacher und schneller möglich sein, für einen Hamster eine angemessene Unterbringung oder Betreuungslösung zu finden als für ein Pferd.

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Braucht man, wie in den meisten Unternehmen üblich, ab dem dritten Krankheitstag ein Zeugnis?

Es besteht keine gesetzliche Regelung, ab welchem Tag bei der Pflege eines kranken Haustiers ein Zeugnis vorgelegt werden muss. Da der Arbeitnehmer beweispflichtig ist, empfiehlt sich die Vorlage eines Zeugnisses ab dem ersten Tag. Es ist sodann davon auszugehen, dass die Pflege oder Unterbringung innert weniger Stunden oder maximal eines Tages organisiert werden kann. Die Grenze von drei Tagen, innert deren für ein Kind in der Regel eine Betreuungslösung gefunden werden muss, ist für ein Haustier zu hoch.

Zum Vergleich: Wie lange darf man zuhause bleiben, wenn das eigene Kind krank ist?

Für die Pflege eines kranken oder verunfallten Kindes dürfen Arbeitnehmende mit Familienpflichten höchstens drei Tage pro Ereignis zu Hause bleiben. Sie müssen dafür die entsprechenden Arztzeugnisse vorlegen. Bei Kindern mit schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung besteht ein Anspruch von höchstens 14 Wochen Betreuungsurlaub.

(lib)

veröffentlicht: 11. April 2024 05:49
aktualisiert: 11. April 2024 07:58
Quelle: ZüriToday

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