Quelle: CH Media Video Unit / Melissa Schumacher
Die drei systemrelavanten Stromkonzerne der Schweiz können den Rettungsschirm zur Sicherung ihrer Liquidität nur unter strengen Auflagen beanspruchen. So wird ein Risikozuschlag fällig und sie müssen bereits vor der Inanspruchnahme weitreichende Transparenzvorschriften erfüllen.
Den Rettungsschirm gibt es nicht gratis, hielt Sabine D’Amelio-Favez, die Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) am Dienstag vor den Bundeshausmedien fest. Zum einen seien die Bundeskredite so ausgestaltet, dass sich die Unternehmen möglichst schnell eine neue Finanzierung suchen.
Gestützt ist die der Axpo als erstem Stromunternehmen gewährte Kreditlinie von 4 Milliarden Franken auf eine Notverordnung des Bundesrats und eine Verfügung der Uvek. Gemäss D’Amelio-Favez kann der Inhalt der Verfügung nicht veröffentlicht werden, da sie Geschäftsgeheimnisse enthält. Ob die Axpo den Kredit überhaupt beansprucht, hänge von der Marktentwicklung ab.
Risikozuschlag und marktübliche Zinsen
Der Überbrückungskredit sei indessen an strenge Bedingungen geknüpft, versicherte sie. Zum einen falle eine marktübliche Verzinsung von 1 Prozent im Monat bis 2 Prozent im Jahr an. Zum anderen werde ein Risikozuschlag von 4 bis 8 Prozent erhoben und 1 Prozent für die Nachrangigkeit.
Die drei systemkritischen Unternehmen Axpo, Alpiq und BKW müssten darüber hinaus für das Unterstellen unter den Rettungsschirm eine Pauschale von je bis zu 19 Millionen Franken erbringen, sagte D’Amelio-Favez weiter. Der Kredit sei also nicht billig.
Das sei nötig, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und wegen der Subsidiarität. Zudem sei damit sichergestellt, dass sich die Unternehmen zunächst an ihre Aktionäre - die Kantone - und die Kreditmärkte wenden.
Dividendenverbot und Transparenzvorschriften
Nachrangig sei die Kreditlinie, weil bestehenden Kreditgeber ohne diese Massnahme abspringen könnten. In diesem Fall würde die Gefahr bestehen, dass der Bund noch viel mehr Geld investieren müsste. Die Informationspflicht für die Schutzsuchenden sei weitreichend und werde bei der Inanspruchnahme der Kredite noch weitreichender.
Zudem herrsche ein Dividendenverbot in diesem Fall, sagte die Direktorin der Finanzverwaltung. Gemäss Bundesrätin Simonetta Sommaruga ist hingegen kein Bonus-Verbot für das Management vorgesehen.
Benoît Revaz, der Direktor des Bundesamts für Energie (BFE), erklärte, die Situation auf den Strommärkten sei derzeit sehr undurchsichtig und nicht voraussehbar. Es herrsche grosse Unsicherheit. Mit dem Rettungsschirm könne der Bund den drei systemkritischen Stromunternehmen Sicherheit bieten.
(mhe/sda)