Baden

Auf Autobahnausfahrt Mann überfahren: Fahrerin freigesprochen

11.10.2023, 22:38 Uhr
· Online seit 11.10.2023, 15:50 Uhr
In der Nacht auf Karfreitag im Jahr 2022 ist eine Autofahrerin auf der A1 Richtung Zürich bei der Ausfahrt Baden-West mit einem Fussgänger zusammengestossen. Dieser erlitt bei der Kollision so schwere Verletzungen, dass er im Spital gestorben war. Am Mittwoch stand die Autofahrerin vor Gericht.

Quelle: Tele M1 / Alessandro Di Fante / ArgoviaToday / Severin Mayer

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In der Nacht auf Karfreitag vergangenen Jahres war die damals 24-jährige VW-Golf-Fahrerin auf der A1 in Richtung Zürich unterwegs. Bei der Ausfahrt Baden-West, welche die Fahrerin nehmen wollte, überquerte ein Mann telefonierend die Fahrbahn. Der Golf erfasste den 34-jährigen Kosovaren. Der Mann wurde bei der Kollision so schwer verletzt, dass er am Morgen im Spital seinen schweren Verletzungen erlag. Bei Betreten der Fahrbahn war der Mann alkoholisiert und hatte Drogen konsumiert.

Unfallfahrerin vor Gericht

Am Mittwoch musste sich die heute 25-Jährige vor dem Bezirksgericht Baden verantworten. Ihr wurde fahrlässige Tötung zur Last gelegt. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, die ArgoviaToday vorliegt, heisst es, dass die Beschuldigte zum Zeitpunkt der Kollision auf der trockenen und unbeleuchteten Strasse mit einer Geschwindigkeit von etwa 90 bis 100 Stundenkilometern gefahren sein soll. Hätte die Beschuldigte beim Befahren des Verzögerungsstreifens der Ausfahrt Baden-West aufmerksam auf die Fahrbahn geachtet, hätte sie den Fussgänger rechtzeitig gesehen und abbremsen können.

Damit war der Zusammenprall infolge pflichtwidriger Unvorsichtigkeit vorhersehbar gewesen und hätte vermieden werden können, wie es in der Anklageschrift weiter heisst. Daher hatte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 7 Monaten und eine Busse in Höhe von 2000 Franken gefordert.

Furcht vor Prozess

Dem ist das Gericht nicht nachgekommen. Es sprach die Unfallfahrerin an der Verhandlung am Mittwoch frei. Es sei nicht möglich gewesen, rechtzeitig zu bremsen. Die Frau – sie möchte nicht namentlich genannt werden – zeigte sich gegenüber Tele M1 nach der Verhandlung nur zum Teil erleichtert: «Ich bin sehr froh, dass ich freigesprochen wurde. Aber es ist trotzdem etwas, dass man das ganze Leben mit sich trägt.» Ihr Anwalt, Markus Leimbacher ergänzt: «Sie hat sich vor dem Prozess gefürchtet. Die eineinhalb Jahre waren sehr belastend für sie. Sie wohnt nicht mehr in der Region, sondern ist in einen anderen Kanton gezogen. Zusätzlich hat sie ihre Stelle gewechselt, damit sie Abstand gewinnen kann. Ich bin sehr froh über dieses Urteil.»

Leimbacher kritisiert aber auch die Staatsanwaltschaft. Dass es überhaupt zum Prozess gekommen ist, kann er nicht nachvollziehen: «Ich bin der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren bereits vor der Anklageerhebung hätte einstellen müssen. Jedes andere Urteil hätte dazu geführt, dass ein Autofahrer auf einer Autobahn jederzeit damit rechnen muss, dass eine Person quer über die Strasse rennt.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 11. Oktober 2023 15:50
aktualisiert: 11. Oktober 2023 22:38
Quelle: ArgoviaToday

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